Das Reichsjustizamt war im Deutschen Kaiserreich die oberste Behörde der Justiz. Es wurde 1875 als Abteilung IV in der Reichskanzlei eingerichtet und am 1. Januar 1877 selbständig. Es unterstützte die Reichsleitung, den Reichstag und den Bundesrat beim Gesetzgebungsprozess. In seinen Geschäftsbereich fielen das Reichsgericht, die Oberreichsanwaltschaft und das Kaiserliche Patentamt. Die Verwaltung der übrigen Gerichte und Justizbehörden war hingegen Aufgabe der Bundesstaaten. Dem Reichsjustizamt stand ein Staatssekretär vor.

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  • Das Reichsjustizamt war im Deutschen Kaiserreich die oberste Behörde der Justiz. Es wurde 1875 als Abteilung IV in der Reichskanzlei eingerichtet und am 1. Januar 1877 selbständig. Es unterstützte die Reichsleitung, den Reichstag und den Bundesrat beim Gesetzgebungsprozess. In seinen Geschäftsbereich fielen das Reichsgericht, die Oberreichsanwaltschaft und das Kaiserliche Patentamt. Die Verwaltung der übrigen Gerichte und Justizbehörden war hingegen Aufgabe der Bundesstaaten. Dem Reichsjustizamt stand ein Staatssekretär vor. (de)
  • Das Reichsjustizamt war im Deutschen Kaiserreich die oberste Behörde der Justiz. Es wurde 1875 als Abteilung IV in der Reichskanzlei eingerichtet und am 1. Januar 1877 selbständig. Es unterstützte die Reichsleitung, den Reichstag und den Bundesrat beim Gesetzgebungsprozess. In seinen Geschäftsbereich fielen das Reichsgericht, die Oberreichsanwaltschaft und das Kaiserliche Patentamt. Die Verwaltung der übrigen Gerichte und Justizbehörden war hingegen Aufgabe der Bundesstaaten. Dem Reichsjustizamt stand ein Staatssekretär vor. (de)
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  • Das Reichsjustizamt war im Deutschen Kaiserreich die oberste Behörde der Justiz. Es wurde 1875 als Abteilung IV in der Reichskanzlei eingerichtet und am 1. Januar 1877 selbständig. Es unterstützte die Reichsleitung, den Reichstag und den Bundesrat beim Gesetzgebungsprozess. In seinen Geschäftsbereich fielen das Reichsgericht, die Oberreichsanwaltschaft und das Kaiserliche Patentamt. Die Verwaltung der übrigen Gerichte und Justizbehörden war hingegen Aufgabe der Bundesstaaten. Dem Reichsjustizamt stand ein Staatssekretär vor. (de)
  • Das Reichsjustizamt war im Deutschen Kaiserreich die oberste Behörde der Justiz. Es wurde 1875 als Abteilung IV in der Reichskanzlei eingerichtet und am 1. Januar 1877 selbständig. Es unterstützte die Reichsleitung, den Reichstag und den Bundesrat beim Gesetzgebungsprozess. In seinen Geschäftsbereich fielen das Reichsgericht, die Oberreichsanwaltschaft und das Kaiserliche Patentamt. Die Verwaltung der übrigen Gerichte und Justizbehörden war hingegen Aufgabe der Bundesstaaten. Dem Reichsjustizamt stand ein Staatssekretär vor. (de)
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  • Reichsjustizamt (de)
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