Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Güter, Immobilien, Ländereien, die finanziellen und damit verbundenen hoheitlichen Rechte, die an das Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person selbst oder Familie gebunden waren. Mit dem Tod des jeweiligen Königs fielen sie also nicht an dessen Erben, sondern seinem Nachfolger zu.

Property Value
dbo:abstract
  • Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Güter, Immobilien, Ländereien, die finanziellen und damit verbundenen hoheitlichen Rechte, die an das Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person selbst oder Familie gebunden waren. Mit dem Tod des jeweiligen Königs fielen sie also nicht an dessen Erben, sondern seinem Nachfolger zu. Im ostfränkischen und dem daraus später entstandenen römisch-deutschen bzw. Heiligen Römischen Reich bestand seine Grundlage aus den noch nicht verliehenen merowingischen und karolingischen Gütern auf seinem Gebiet. Durch den häufigen Dynastiewechsel von Karolingern zu Ottonen, dann zu den Saliern wurden die bisherigen Hausgüter der neuen Dynastien wie Reichsgüter behandelt, da die neue Dynastie anfangs auch immer der Privaterbe der vorangegangenen Dynastie war. Als jedoch 1125 mit Lothar von Supplingenburg ein neuer König gewählt wurde, der keine erbliche Verbindung zur bisherigen Dynastie aufwies, ergaben sich Konflikte, da die Staufer zwar die Privaterben der Salier, nicht aber die Erben des Reichsgutes wurden. Sie akzeptierten zwar notgedrungen diese Wahl, nicht jedoch, dass Lothar alte salische Hausgüter unter dem Vorwand, diese seien nun Reichsgüter geworden, nicht an die Staufer als direkte Erben der Salier herausgeben wollte. Daraus ergab sich hauptsächlich das Gegenkönigtum Konrads III. von 1128 bis 1134. Die Klärung des Problems wurde dadurch erschwert, dass die Staufer als Verwandte und Anhänger der Salier von diesen sowohl Reichs- als auch Hausgüter gemeinsam als Lehen zur Verwaltung erhalten hatten, wodurch diese schwer zu trennen waren. Damals vollzog sich die Territorialisierung, worunter verstanden wird, dass die Verwaltung von Besitztümern und Rechten unabhängig von ihrer Herkunft in gemeinsamen Verwaltungsbezirken (meist Amt genannt) zusammengefasst wurde. Das galt auch im staufischen Machtbereich für die Verwaltung von Reichsgütern und salischen oder staufischen Hausgütern. Insbesondere in Schwaben wurden diese in sogenannten Landgrafschaften und Landvogteien zusammengefasst. Als mit Konrad IV. 1254 der letzte Staufer auf dem deutschen Thron starb, kam es während des Interregnums zu Streitigkeiten nicht nur um die Krone des Heiligen Römischen Reiches, sondern auch um die Reichsgüter. Insbesondere in Schwaben gab es deshalb keinen eindeutigen Herrscher. Als zum Beispiel Konradin, der Sohn König Konrads IV., sich darum bemühte, als Herzog von Schwaben anerkannt zu werden, erhielt er von Richard von Cornwall zur Antwort, das Herzogtum Schwaben mitsamt seinen Rechten und Besitztümern sei schon lange dem Reich inkorporiert. Auch wegen dieser abschlägigen Antwort begann dieser 1267 seinen Zug nach Italien und Sizilien, um dort das Erbe seines Vaters anzutreten. Als Rudolf I. von Habsburg 1273 den Thron bestieg, versuchte er zwar, die alten staufischen Haus- und Reichsgüter für das Reich zurückzugewinnen. Er war jedoch bald gezwungen, Zugeständnisse bei der Unabhängigkeit der freien Reichsstädte und gegenüber den Fürsten zu machen, die die alten Reichsgüter die letzten 20 Jahre verwaltet hatten. Erschwert wurde diese sogenannte Revindikationspolitik Rudolfs dadurch, dass kein allgemeines Verzeichnis über das Reichsgut existierte. Besonders im Spätmittelalter wurde immer wieder Reichsgut von den Königen aufgrund von deren Finanznot vor allem an diverse Landesherren verpfändet (Reichspfandschaft) und ging somit meistens dem Reich verloren, da der Rückkauf aufgrund hoher Auslösekosten oft problematisch war. Karl IV., der sich anfangs noch um die Rückforderung von Reichsgut bemüht hatte, veräußerte dieses in den 70er Jahren des 14. Jahrhunderts systematisch. Ziel war zum einen die Durchsetzung seiner politischen Ziele (Erwerb der Mark Brandenburg und Wahl seines Sohnes Wenzel zum römisch-deutschen König), zum anderen aber sollte so sichergestellt werden, dass zukünftige Könige sich vor allem auf ihr Hausgut stützen mussten, womit die Luxemburger eine starke Machtstellung haben würden. Letztendlich führte diese Politik aber dazu, dass die späteren Könige immer weniger Eingriffsmöglichkeiten in bestimmten Regionen des Reiches hatten, in denen frühere Könige größeren Einfluss ausgeübt hatten (sogenannte „Königslandschaften“), was in direkter Folge die Macht des Königtums weiter einschränkte. (de)
  • Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Güter, Immobilien, Ländereien, die finanziellen und damit verbundenen hoheitlichen Rechte, die an das Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person selbst oder Familie gebunden waren. Mit dem Tod des jeweiligen Königs fielen sie also nicht an dessen Erben, sondern seinem Nachfolger zu. Im ostfränkischen und dem daraus später entstandenen römisch-deutschen bzw. Heiligen Römischen Reich bestand seine Grundlage aus den noch nicht verliehenen merowingischen und karolingischen Gütern auf seinem Gebiet. Durch den häufigen Dynastiewechsel von Karolingern zu Ottonen, dann zu den Saliern wurden die bisherigen Hausgüter der neuen Dynastien wie Reichsgüter behandelt, da die neue Dynastie anfangs auch immer der Privaterbe der vorangegangenen Dynastie war. Als jedoch 1125 mit Lothar von Supplingenburg ein neuer König gewählt wurde, der keine erbliche Verbindung zur bisherigen Dynastie aufwies, ergaben sich Konflikte, da die Staufer zwar die Privaterben der Salier, nicht aber die Erben des Reichsgutes wurden. Sie akzeptierten zwar notgedrungen diese Wahl, nicht jedoch, dass Lothar alte salische Hausgüter unter dem Vorwand, diese seien nun Reichsgüter geworden, nicht an die Staufer als direkte Erben der Salier herausgeben wollte. Daraus ergab sich hauptsächlich das Gegenkönigtum Konrads III. von 1128 bis 1134. Die Klärung des Problems wurde dadurch erschwert, dass die Staufer als Verwandte und Anhänger der Salier von diesen sowohl Reichs- als auch Hausgüter gemeinsam als Lehen zur Verwaltung erhalten hatten, wodurch diese schwer zu trennen waren. Damals vollzog sich die Territorialisierung, worunter verstanden wird, dass die Verwaltung von Besitztümern und Rechten unabhängig von ihrer Herkunft in gemeinsamen Verwaltungsbezirken (meist Amt genannt) zusammengefasst wurde. Das galt auch im staufischen Machtbereich für die Verwaltung von Reichsgütern und salischen oder staufischen Hausgütern. Insbesondere in Schwaben wurden diese in sogenannten Landgrafschaften und Landvogteien zusammengefasst. Als mit Konrad IV. 1254 der letzte Staufer auf dem deutschen Thron starb, kam es während des Interregnums zu Streitigkeiten nicht nur um die Krone des Heiligen Römischen Reiches, sondern auch um die Reichsgüter. Insbesondere in Schwaben gab es deshalb keinen eindeutigen Herrscher. Als zum Beispiel Konradin, der Sohn König Konrads IV., sich darum bemühte, als Herzog von Schwaben anerkannt zu werden, erhielt er von Richard von Cornwall zur Antwort, das Herzogtum Schwaben mitsamt seinen Rechten und Besitztümern sei schon lange dem Reich inkorporiert. Auch wegen dieser abschlägigen Antwort begann dieser 1267 seinen Zug nach Italien und Sizilien, um dort das Erbe seines Vaters anzutreten. Als Rudolf I. von Habsburg 1273 den Thron bestieg, versuchte er zwar, die alten staufischen Haus- und Reichsgüter für das Reich zurückzugewinnen. Er war jedoch bald gezwungen, Zugeständnisse bei der Unabhängigkeit der freien Reichsstädte und gegenüber den Fürsten zu machen, die die alten Reichsgüter die letzten 20 Jahre verwaltet hatten. Erschwert wurde diese sogenannte Revindikationspolitik Rudolfs dadurch, dass kein allgemeines Verzeichnis über das Reichsgut existierte. Besonders im Spätmittelalter wurde immer wieder Reichsgut von den Königen aufgrund von deren Finanznot vor allem an diverse Landesherren verpfändet (Reichspfandschaft) und ging somit meistens dem Reich verloren, da der Rückkauf aufgrund hoher Auslösekosten oft problematisch war. Karl IV., der sich anfangs noch um die Rückforderung von Reichsgut bemüht hatte, veräußerte dieses in den 70er Jahren des 14. Jahrhunderts systematisch. Ziel war zum einen die Durchsetzung seiner politischen Ziele (Erwerb der Mark Brandenburg und Wahl seines Sohnes Wenzel zum römisch-deutschen König), zum anderen aber sollte so sichergestellt werden, dass zukünftige Könige sich vor allem auf ihr Hausgut stützen mussten, womit die Luxemburger eine starke Machtstellung haben würden. Letztendlich führte diese Politik aber dazu, dass die späteren Könige immer weniger Eingriffsmöglichkeiten in bestimmten Regionen des Reiches hatten, in denen frühere Könige größeren Einfluss ausgeübt hatten (sogenannte „Königslandschaften“), was in direkter Folge die Macht des Königtums weiter einschränkte. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 105755 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156150895 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Güter, Immobilien, Ländereien, die finanziellen und damit verbundenen hoheitlichen Rechte, die an das Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person selbst oder Familie gebunden waren. Mit dem Tod des jeweiligen Königs fielen sie also nicht an dessen Erben, sondern seinem Nachfolger zu. (de)
  • Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Güter, Immobilien, Ländereien, die finanziellen und damit verbundenen hoheitlichen Rechte, die an das Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person selbst oder Familie gebunden waren. Mit dem Tod des jeweiligen Königs fielen sie also nicht an dessen Erben, sondern seinem Nachfolger zu. (de)
rdfs:label
  • Reichsgut (de)
  • Reichsgut (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of