Das Reichsfeuerwehrgesetz (eigentlich Gesetz über das Feuerlöschwesen) vom 23. November 1938 regelte die Einbindung der Feuerwehren in die Feuerschutzpolizei. Es regelte die Organisation der Feuerwehren im Deutschen Reich (besonders unter dem Gesichtspunkt des Luftschutzes - ähnlich dem heutigen Zivilschutz). Auf dessen Grundlage wurden die Fahrzeuge "Grün" lackiert und mit Blaulicht ausgerüstet. Die einheitlichen Storzkupplungen sowie die zentrale Alarmierung über Sirenen sind diesem Gesetz zuzuschreiben.

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  • Das Reichsfeuerwehrgesetz (eigentlich Gesetz über das Feuerlöschwesen) vom 23. November 1938 regelte die Einbindung der Feuerwehren in die Feuerschutzpolizei. Es regelte die Organisation der Feuerwehren im Deutschen Reich (besonders unter dem Gesichtspunkt des Luftschutzes - ähnlich dem heutigen Zivilschutz). Auf dessen Grundlage wurden die Fahrzeuge "Grün" lackiert und mit Blaulicht ausgerüstet. Die einheitlichen Storzkupplungen sowie die zentrale Alarmierung über Sirenen sind diesem Gesetz zuzuschreiben. Auf Grundlage dieses Gesetzes wurden alle von Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Vereine und Verbände aufgelöst. (de)
  • Das Reichsfeuerwehrgesetz (eigentlich Gesetz über das Feuerlöschwesen) vom 23. November 1938 regelte die Einbindung der Feuerwehren in die Feuerschutzpolizei. Es regelte die Organisation der Feuerwehren im Deutschen Reich (besonders unter dem Gesichtspunkt des Luftschutzes - ähnlich dem heutigen Zivilschutz). Auf dessen Grundlage wurden die Fahrzeuge "Grün" lackiert und mit Blaulicht ausgerüstet. Die einheitlichen Storzkupplungen sowie die zentrale Alarmierung über Sirenen sind diesem Gesetz zuzuschreiben. Auf Grundlage dieses Gesetzes wurden alle von Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Vereine und Verbände aufgelöst. (de)
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  • Das Reichsfeuerwehrgesetz (eigentlich Gesetz über das Feuerlöschwesen) vom 23. November 1938 regelte die Einbindung der Feuerwehren in die Feuerschutzpolizei. Es regelte die Organisation der Feuerwehren im Deutschen Reich (besonders unter dem Gesichtspunkt des Luftschutzes - ähnlich dem heutigen Zivilschutz). Auf dessen Grundlage wurden die Fahrzeuge "Grün" lackiert und mit Blaulicht ausgerüstet. Die einheitlichen Storzkupplungen sowie die zentrale Alarmierung über Sirenen sind diesem Gesetz zuzuschreiben. (de)
  • Das Reichsfeuerwehrgesetz (eigentlich Gesetz über das Feuerlöschwesen) vom 23. November 1938 regelte die Einbindung der Feuerwehren in die Feuerschutzpolizei. Es regelte die Organisation der Feuerwehren im Deutschen Reich (besonders unter dem Gesichtspunkt des Luftschutzes - ähnlich dem heutigen Zivilschutz). Auf dessen Grundlage wurden die Fahrzeuge "Grün" lackiert und mit Blaulicht ausgerüstet. Die einheitlichen Storzkupplungen sowie die zentrale Alarmierung über Sirenen sind diesem Gesetz zuzuschreiben. (de)
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  • Reichsfeuerwehrgesetz (de)
  • Reichsfeuerwehrgesetz (de)
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