In den Einigungsversuchen von 1848 bis 1850 stand die Frage im Raum, wie ein Reichsbürgerrecht zu verwirklichen sei. Jeder Deutsche sollte in jedem Gliedstaat Deutschlands dieselben Rechte haben. Dem standen ältere, einzelstaatliche und zum Teil auch lokale Bestimmungen gegenüber, die zum Beispiel Ortsfremden den Aufenthalt in einer Gemeinde verweigerten. Bestimmungen zum Reichsbürgerrecht sind in den Grundrechten des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 enthalten, die dann 1849 in die Frankfurter Reichsverfassung (FRV) aufgenommen wurden.

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  • In den Einigungsversuchen von 1848 bis 1850 stand die Frage im Raum, wie ein Reichsbürgerrecht zu verwirklichen sei. Jeder Deutsche sollte in jedem Gliedstaat Deutschlands dieselben Rechte haben. Dem standen ältere, einzelstaatliche und zum Teil auch lokale Bestimmungen gegenüber, die zum Beispiel Ortsfremden den Aufenthalt in einer Gemeinde verweigerten. Bestimmungen zum Reichsbürgerrecht sind in den Grundrechten des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 enthalten, die dann 1849 in die Frankfurter Reichsverfassung (FRV) aufgenommen wurden. Ein Kernbestandteil des Reichsbürgerrechtes war die Freizügigkeit der Deutschen, also das Recht, seinen Wohnsitz frei im Reichsgebiet zu wählen. Dazu gehörte auch das Recht, auszuwandern. Das Reichsbürgerrecht regelte ferner die Gleichheit vor dem Gesetz, schaffte Vorrechte des Adels ab und sah eine Gleichheit bei der Wehrpflicht vor. (de)
  • In den Einigungsversuchen von 1848 bis 1850 stand die Frage im Raum, wie ein Reichsbürgerrecht zu verwirklichen sei. Jeder Deutsche sollte in jedem Gliedstaat Deutschlands dieselben Rechte haben. Dem standen ältere, einzelstaatliche und zum Teil auch lokale Bestimmungen gegenüber, die zum Beispiel Ortsfremden den Aufenthalt in einer Gemeinde verweigerten. Bestimmungen zum Reichsbürgerrecht sind in den Grundrechten des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 enthalten, die dann 1849 in die Frankfurter Reichsverfassung (FRV) aufgenommen wurden. Ein Kernbestandteil des Reichsbürgerrechtes war die Freizügigkeit der Deutschen, also das Recht, seinen Wohnsitz frei im Reichsgebiet zu wählen. Dazu gehörte auch das Recht, auszuwandern. Das Reichsbürgerrecht regelte ferner die Gleichheit vor dem Gesetz, schaffte Vorrechte des Adels ab und sah eine Gleichheit bei der Wehrpflicht vor. (de)
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  • In den Einigungsversuchen von 1848 bis 1850 stand die Frage im Raum, wie ein Reichsbürgerrecht zu verwirklichen sei. Jeder Deutsche sollte in jedem Gliedstaat Deutschlands dieselben Rechte haben. Dem standen ältere, einzelstaatliche und zum Teil auch lokale Bestimmungen gegenüber, die zum Beispiel Ortsfremden den Aufenthalt in einer Gemeinde verweigerten. Bestimmungen zum Reichsbürgerrecht sind in den Grundrechten des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 enthalten, die dann 1849 in die Frankfurter Reichsverfassung (FRV) aufgenommen wurden. (de)
  • In den Einigungsversuchen von 1848 bis 1850 stand die Frage im Raum, wie ein Reichsbürgerrecht zu verwirklichen sei. Jeder Deutsche sollte in jedem Gliedstaat Deutschlands dieselben Rechte haben. Dem standen ältere, einzelstaatliche und zum Teil auch lokale Bestimmungen gegenüber, die zum Beispiel Ortsfremden den Aufenthalt in einer Gemeinde verweigerten. Bestimmungen zum Reichsbürgerrecht sind in den Grundrechten des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 enthalten, die dann 1849 in die Frankfurter Reichsverfassung (FRV) aufgenommen wurden. (de)
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  • Reichsbürgerrecht 1848–1850 (de)
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