Als Regierungsunfähigkeit bezeichnet man die zeitweise oder dauerhafte nicht vorhandene Möglichkeit eines Herrschers bzw. Staatsführers, sein Amt auszuüben. Die Regierungsunfähigkeit im engeren Sinne kann angenommen werden, falls bestimmte Faktoren, die in der Person des Betroffenen vorliegen, in seiner Gesundheit oder auch seiner rechtlichen Situation, (objektiv) gegeben sind oder (subjektiv) behauptet werden. Aus der Geschichte ergibt sich, dass der Begriff oft dem Ziel diente, einen Machtwechsel herbeizuführen.

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  • Als Regierungsunfähigkeit bezeichnet man die zeitweise oder dauerhafte nicht vorhandene Möglichkeit eines Herrschers bzw. Staatsführers, sein Amt auszuüben. Die Regierungsunfähigkeit im engeren Sinne kann angenommen werden, falls bestimmte Faktoren, die in der Person des Betroffenen vorliegen, in seiner Gesundheit oder auch seiner rechtlichen Situation, (objektiv) gegeben sind oder (subjektiv) behauptet werden. Aus der Geschichte ergibt sich, dass der Begriff oft dem Ziel diente, einen Machtwechsel herbeizuführen. In einer erweiterten Auffassung wird die Regierungsunfähigkeit auch auf Gremien (z. B. Kabinette) oder Gruppen (z. B. Parteien) bezogen. Hier sind die Gründe dafür jedoch grundsätzlich extern, da sie in den Arbeitsbedingungen der Gremien bzw. Gruppen gesucht und gegebenenfalls gefunden werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass die Behauptung einer Regierungsunfähigkeit in der politischen Auseinandersetzung zur Regelung von Machtfragen genutzt wird. (de)
  • Als Regierungsunfähigkeit bezeichnet man die zeitweise oder dauerhafte nicht vorhandene Möglichkeit eines Herrschers bzw. Staatsführers, sein Amt auszuüben. Die Regierungsunfähigkeit im engeren Sinne kann angenommen werden, falls bestimmte Faktoren, die in der Person des Betroffenen vorliegen, in seiner Gesundheit oder auch seiner rechtlichen Situation, (objektiv) gegeben sind oder (subjektiv) behauptet werden. Aus der Geschichte ergibt sich, dass der Begriff oft dem Ziel diente, einen Machtwechsel herbeizuführen. In einer erweiterten Auffassung wird die Regierungsunfähigkeit auch auf Gremien (z. B. Kabinette) oder Gruppen (z. B. Parteien) bezogen. Hier sind die Gründe dafür jedoch grundsätzlich extern, da sie in den Arbeitsbedingungen der Gremien bzw. Gruppen gesucht und gegebenenfalls gefunden werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass die Behauptung einer Regierungsunfähigkeit in der politischen Auseinandersetzung zur Regelung von Machtfragen genutzt wird. (de)
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  • Als Regierungsunfähigkeit bezeichnet man die zeitweise oder dauerhafte nicht vorhandene Möglichkeit eines Herrschers bzw. Staatsführers, sein Amt auszuüben. Die Regierungsunfähigkeit im engeren Sinne kann angenommen werden, falls bestimmte Faktoren, die in der Person des Betroffenen vorliegen, in seiner Gesundheit oder auch seiner rechtlichen Situation, (objektiv) gegeben sind oder (subjektiv) behauptet werden. Aus der Geschichte ergibt sich, dass der Begriff oft dem Ziel diente, einen Machtwechsel herbeizuführen. (de)
  • Als Regierungsunfähigkeit bezeichnet man die zeitweise oder dauerhafte nicht vorhandene Möglichkeit eines Herrschers bzw. Staatsführers, sein Amt auszuüben. Die Regierungsunfähigkeit im engeren Sinne kann angenommen werden, falls bestimmte Faktoren, die in der Person des Betroffenen vorliegen, in seiner Gesundheit oder auch seiner rechtlichen Situation, (objektiv) gegeben sind oder (subjektiv) behauptet werden. Aus der Geschichte ergibt sich, dass der Begriff oft dem Ziel diente, einen Machtwechsel herbeizuführen. (de)
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  • Regierungsunfähigkeit (de)
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