Als Referenzlaboratorien werden im engeren Sinne Laboratorien im Bereich der Erregerdiagnostik bezeichnet, die von der Europäischen Kommission ("Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien") oder von einer nationalen Regierung ("Nationale Referenzlaboratorien") auf der Grundlage gemeinschaftlicher oder nationaler Rechtsvorschriften ernannt wurden. Diese Laboratorien verfügen über eine besonders hohe Qualifikation auf einem bestimmten Fachgebiet und zeichnen sich neben ihrer Fachkompetenz durch ein hohes Maß an Unabhängigkeit aus und können auch länderübergreifend tätig sein. Mit der Einrichtung nationaler Referenzlaboratorien sollte die Basis für europaweit harmonisierte Maßnahmen im Bereich der Labordiagnostik geschaffen werden.

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  • Als Referenzlaboratorien werden im engeren Sinne Laboratorien im Bereich der Erregerdiagnostik bezeichnet, die von der Europäischen Kommission ("Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien") oder von einer nationalen Regierung ("Nationale Referenzlaboratorien") auf der Grundlage gemeinschaftlicher oder nationaler Rechtsvorschriften ernannt wurden. Diese Laboratorien verfügen über eine besonders hohe Qualifikation auf einem bestimmten Fachgebiet und zeichnen sich neben ihrer Fachkompetenz durch ein hohes Maß an Unabhängigkeit aus und können auch länderübergreifend tätig sein. Mit der Einrichtung nationaler Referenzlaboratorien sollte die Basis für europaweit harmonisierte Maßnahmen im Bereich der Labordiagnostik geschaffen werden. Epidemiologisch ausgerichtete Laboratorien sammeln zum Beispiel Daten über das Vorkommen von Zoonoseerregern bei Tieren, in der Umwelt und in Lebensmitteln sowie über Erkrankungsfälle beim Menschen. Sie werten diese Daten aus und berichten über aktuelle Entwicklungen. Stärker einzelfallbezogene Laboratorien analysieren Proben und entwickeln und standardisieren Untersuchungsmethoden. Sie führen ferner u.a. Vergleichsuntersuchungen zwischen unterschiedlichen Labors durch, um ein einheitliches Niveau der Analysenqualität sicherzustellen. Referenzlaboratorien werden auch als Obergutachterstelle und als Schiedsorgan in strittigen Fällen in Anspruch genommen. Im weiteren Sinne bezeichnen sich Labore auch als Referenzlabore, wenn sie für eine Fachgesellschaft, Behörde oder einen kommerziellen Laborverbund Aufgaben im Bereich der Standardisierung und der Vorhaltung von Referenzpräparaten übernehmen. Diese Referenzlabore sind auch außerhalb der Infektiologie, z. B. der Klinischen Chemie oder der Laborstandardisierung tätig. (de)
  • Als Referenzlaboratorien werden im engeren Sinne Laboratorien im Bereich der Erregerdiagnostik bezeichnet, die von der Europäischen Kommission ("Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien") oder von einer nationalen Regierung ("Nationale Referenzlaboratorien") auf der Grundlage gemeinschaftlicher oder nationaler Rechtsvorschriften ernannt wurden. Diese Laboratorien verfügen über eine besonders hohe Qualifikation auf einem bestimmten Fachgebiet und zeichnen sich neben ihrer Fachkompetenz durch ein hohes Maß an Unabhängigkeit aus und können auch länderübergreifend tätig sein. Mit der Einrichtung nationaler Referenzlaboratorien sollte die Basis für europaweit harmonisierte Maßnahmen im Bereich der Labordiagnostik geschaffen werden. Epidemiologisch ausgerichtete Laboratorien sammeln zum Beispiel Daten über das Vorkommen von Zoonoseerregern bei Tieren, in der Umwelt und in Lebensmitteln sowie über Erkrankungsfälle beim Menschen. Sie werten diese Daten aus und berichten über aktuelle Entwicklungen. Stärker einzelfallbezogene Laboratorien analysieren Proben und entwickeln und standardisieren Untersuchungsmethoden. Sie führen ferner u.a. Vergleichsuntersuchungen zwischen unterschiedlichen Labors durch, um ein einheitliches Niveau der Analysenqualität sicherzustellen. Referenzlaboratorien werden auch als Obergutachterstelle und als Schiedsorgan in strittigen Fällen in Anspruch genommen. Im weiteren Sinne bezeichnen sich Labore auch als Referenzlabore, wenn sie für eine Fachgesellschaft, Behörde oder einen kommerziellen Laborverbund Aufgaben im Bereich der Standardisierung und der Vorhaltung von Referenzpräparaten übernehmen. Diese Referenzlabore sind auch außerhalb der Infektiologie, z. B. der Klinischen Chemie oder der Laborstandardisierung tätig. (de)
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  • Als Referenzlaboratorien werden im engeren Sinne Laboratorien im Bereich der Erregerdiagnostik bezeichnet, die von der Europäischen Kommission ("Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien") oder von einer nationalen Regierung ("Nationale Referenzlaboratorien") auf der Grundlage gemeinschaftlicher oder nationaler Rechtsvorschriften ernannt wurden. Diese Laboratorien verfügen über eine besonders hohe Qualifikation auf einem bestimmten Fachgebiet und zeichnen sich neben ihrer Fachkompetenz durch ein hohes Maß an Unabhängigkeit aus und können auch länderübergreifend tätig sein. Mit der Einrichtung nationaler Referenzlaboratorien sollte die Basis für europaweit harmonisierte Maßnahmen im Bereich der Labordiagnostik geschaffen werden. (de)
  • Als Referenzlaboratorien werden im engeren Sinne Laboratorien im Bereich der Erregerdiagnostik bezeichnet, die von der Europäischen Kommission ("Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien") oder von einer nationalen Regierung ("Nationale Referenzlaboratorien") auf der Grundlage gemeinschaftlicher oder nationaler Rechtsvorschriften ernannt wurden. Diese Laboratorien verfügen über eine besonders hohe Qualifikation auf einem bestimmten Fachgebiet und zeichnen sich neben ihrer Fachkompetenz durch ein hohes Maß an Unabhängigkeit aus und können auch länderübergreifend tätig sein. Mit der Einrichtung nationaler Referenzlaboratorien sollte die Basis für europaweit harmonisierte Maßnahmen im Bereich der Labordiagnostik geschaffen werden. (de)
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  • Referenzlabor (de)
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