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- Das Referendariat ist in Deutschland ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildungszeit) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim deutschen Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland, soweit ihnen die Dienstherrnfähigkeit für Beamte durch Gesetz verliehen worden ist. Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und soll praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die auf das Hochschulstudium aufbauen. (de)
- Das Referendariat ist in Deutschland ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildungszeit) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim deutschen Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland, soweit ihnen die Dienstherrnfähigkeit für Beamte durch Gesetz verliehen worden ist. Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und soll praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die auf das Hochschulstudium aufbauen. (de)
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- Das Referendariat ist in Deutschland ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildungszeit) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim deutschen Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland, soweit ihnen die Dienstherrnfähigkeit für Beamte durch Gesetz verliehen worden ist. Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und soll praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die auf das Hochschulstudium aufbauen. (de)
- Das Referendariat ist in Deutschland ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildungszeit) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim deutschen Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland, soweit ihnen die Dienstherrnfähigkeit für Beamte durch Gesetz verliehen worden ist. Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und soll praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die auf das Hochschulstudium aufbauen. (de)
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- Referendariat (de)
- Referendariat (de)
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