Refaktie (holländ.; frz. réfaction, engl. abatement, lat. refectio; „Wiederherstellung“) ist ein Ausdruck aus der Kaufmannssprache für: 1. * einen Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreis. Der Abzug erfolgt für schadhafte oder unbrauchbare Teile der Ware, etwa bei Kaffee, Tee oder Gewürznelken, auch Fusti (Ital. Fusto = Stängel, Stiele, Pl.Fusti genannt ), aufgrund Vertrages oder Handelsbrauchs § 380 Abs. 2 HGB, 2. * die ursprüngliche Bezeichnung der im Eisenbahnfrachtwesen an einen einzelnen Befrachter am Schlusse des Jahres gestellte Vergütung für starke Benutzung einer Bahn. 3. * eine freiwillig oder unter besonderen Bedingungen vertraglich vereinbarte Rückvergütung (Bonifikation) bei der Frachtberechnung.

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  • Refaktie (holländ.; frz. réfaction, engl. abatement, lat. refectio; „Wiederherstellung“) ist ein Ausdruck aus der Kaufmannssprache für: 1. * einen Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreis. Der Abzug erfolgt für schadhafte oder unbrauchbare Teile der Ware, etwa bei Kaffee, Tee oder Gewürznelken, auch Fusti (Ital. Fusto = Stängel, Stiele, Pl.Fusti genannt ), aufgrund Vertrages oder Handelsbrauchs § 380 Abs. 2 HGB, 2. * die ursprüngliche Bezeichnung der im Eisenbahnfrachtwesen an einen einzelnen Befrachter am Schlusse des Jahres gestellte Vergütung für starke Benutzung einer Bahn. 3. * eine freiwillig oder unter besonderen Bedingungen vertraglich vereinbarte Rückvergütung (Bonifikation) bei der Frachtberechnung. (de)
  • Refaktie (holländ.; frz. réfaction, engl. abatement, lat. refectio; „Wiederherstellung“) ist ein Ausdruck aus der Kaufmannssprache für: 1. * einen Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreis. Der Abzug erfolgt für schadhafte oder unbrauchbare Teile der Ware, etwa bei Kaffee, Tee oder Gewürznelken, auch Fusti (Ital. Fusto = Stängel, Stiele, Pl.Fusti genannt ), aufgrund Vertrages oder Handelsbrauchs § 380 Abs. 2 HGB, 2. * die ursprüngliche Bezeichnung der im Eisenbahnfrachtwesen an einen einzelnen Befrachter am Schlusse des Jahres gestellte Vergütung für starke Benutzung einer Bahn. 3. * eine freiwillig oder unter besonderen Bedingungen vertraglich vereinbarte Rückvergütung (Bonifikation) bei der Frachtberechnung. (de)
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  • Refaktie (holländ.; frz. réfaction, engl. abatement, lat. refectio; „Wiederherstellung“) ist ein Ausdruck aus der Kaufmannssprache für: 1. * einen Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreis. Der Abzug erfolgt für schadhafte oder unbrauchbare Teile der Ware, etwa bei Kaffee, Tee oder Gewürznelken, auch Fusti (Ital. Fusto = Stängel, Stiele, Pl.Fusti genannt ), aufgrund Vertrages oder Handelsbrauchs § 380 Abs. 2 HGB, 2. * die ursprüngliche Bezeichnung der im Eisenbahnfrachtwesen an einen einzelnen Befrachter am Schlusse des Jahres gestellte Vergütung für starke Benutzung einer Bahn. 3. * eine freiwillig oder unter besonderen Bedingungen vertraglich vereinbarte Rückvergütung (Bonifikation) bei der Frachtberechnung. (de)
  • Refaktie (holländ.; frz. réfaction, engl. abatement, lat. refectio; „Wiederherstellung“) ist ein Ausdruck aus der Kaufmannssprache für: 1. * einen Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreis. Der Abzug erfolgt für schadhafte oder unbrauchbare Teile der Ware, etwa bei Kaffee, Tee oder Gewürznelken, auch Fusti (Ital. Fusto = Stängel, Stiele, Pl.Fusti genannt ), aufgrund Vertrages oder Handelsbrauchs § 380 Abs. 2 HGB, 2. * die ursprüngliche Bezeichnung der im Eisenbahnfrachtwesen an einen einzelnen Befrachter am Schlusse des Jahres gestellte Vergütung für starke Benutzung einer Bahn. 3. * eine freiwillig oder unter besonderen Bedingungen vertraglich vereinbarte Rückvergütung (Bonifikation) bei der Frachtberechnung. (de)
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  • Refaktie (de)
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