Der Begriff Rechtsrealismus bezeichnet eine Richtung der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie. Der Rechtsrealismus ist − ebenso wie der Rechtspositivismus − antimetaphysisch. Besonderen Wert legt der Rechtsrealismus auf die Berücksichtigung der das Recht von außen beeinflussenden Faktoren, insbesondere der gesellschaftlichen Tatsachen. Der Rechtsrealismus ist also ein rechtswissenschaftlicher Pragmatismus und weist gleichzeitig Verbindungslinien zur Rechtssoziologie auf. Er war ein entscheidender Faktor für die Entstehung der ökonomischen Analyse des Rechts.

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  • Der Begriff Rechtsrealismus bezeichnet eine Richtung der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie. Der Rechtsrealismus ist − ebenso wie der Rechtspositivismus − antimetaphysisch. Besonderen Wert legt der Rechtsrealismus auf die Berücksichtigung der das Recht von außen beeinflussenden Faktoren, insbesondere der gesellschaftlichen Tatsachen. Der Rechtsrealismus ist also ein rechtswissenschaftlicher Pragmatismus und weist gleichzeitig Verbindungslinien zur Rechtssoziologie auf. Er war ein entscheidender Faktor für die Entstehung der ökonomischen Analyse des Rechts. Der Rechtsrealismus betrachtet das Recht als Mittel zur Regelung der Lebensverhältnisse. Recht wird demnach ausdrücklich auch als ein Mittel zur Steuerung sozialen Verhaltens anerkannt. Da der Rechtsrealismus keine metaphysische Begründung des Rechts formuliert, steht er in engem Zusammenhang mit dem empiristischen Denken und hat sich aus diesem Grunde vor allem im angelsächsischen Raum etabliert, wo das neuzeitliche empirische Denken namentlich mit dem mechanistischen Rechtsverständnis Thomas Hobbes' seinen Ausgang nahm. Der der modernen rechtsrealistischen Strömung zuzurechnende sog. Legal Realism versteht das Recht als dynamischen und daher historisch offenen Prozess autoritativer und effektiver Entscheidungen, als nicht vorhistorisch stabilisierte faktische Koordination einander potenziell widerstreitender Geltungsansprüche. Dies kommt vor allem in der Anwendung auf das internationale Recht (Völkerrecht) zum Ausdruck. Dieses wird nicht als ein geschlossenes normatives System, sondern vielmehr als ein faktisch bestimmter Prozess des Abgleichs von Geltungsansprüchen verstanden, der einer Systematisierung im Sinne einer geschlossenen Rechtsordnung – der staatlichen vergleichbar – nicht zugänglich ist. Einflussreich waren im 20. Jahrhundert insbesondere der amerikanische Rechtsrealismus (Hauptvertreter: Karl Llewellyn) und der skandinavische Rechtsrealismus (Alf Ross, Karl Olivecrona). (de)
  • Der Begriff Rechtsrealismus bezeichnet eine Richtung der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie. Der Rechtsrealismus ist − ebenso wie der Rechtspositivismus − antimetaphysisch. Besonderen Wert legt der Rechtsrealismus auf die Berücksichtigung der das Recht von außen beeinflussenden Faktoren, insbesondere der gesellschaftlichen Tatsachen. Der Rechtsrealismus ist also ein rechtswissenschaftlicher Pragmatismus und weist gleichzeitig Verbindungslinien zur Rechtssoziologie auf. Er war ein entscheidender Faktor für die Entstehung der ökonomischen Analyse des Rechts. Der Rechtsrealismus betrachtet das Recht als Mittel zur Regelung der Lebensverhältnisse. Recht wird demnach ausdrücklich auch als ein Mittel zur Steuerung sozialen Verhaltens anerkannt. Da der Rechtsrealismus keine metaphysische Begründung des Rechts formuliert, steht er in engem Zusammenhang mit dem empiristischen Denken und hat sich aus diesem Grunde vor allem im angelsächsischen Raum etabliert, wo das neuzeitliche empirische Denken namentlich mit dem mechanistischen Rechtsverständnis Thomas Hobbes' seinen Ausgang nahm. Der der modernen rechtsrealistischen Strömung zuzurechnende sog. Legal Realism versteht das Recht als dynamischen und daher historisch offenen Prozess autoritativer und effektiver Entscheidungen, als nicht vorhistorisch stabilisierte faktische Koordination einander potenziell widerstreitender Geltungsansprüche. Dies kommt vor allem in der Anwendung auf das internationale Recht (Völkerrecht) zum Ausdruck. Dieses wird nicht als ein geschlossenes normatives System, sondern vielmehr als ein faktisch bestimmter Prozess des Abgleichs von Geltungsansprüchen verstanden, der einer Systematisierung im Sinne einer geschlossenen Rechtsordnung – der staatlichen vergleichbar – nicht zugänglich ist. Einflussreich waren im 20. Jahrhundert insbesondere der amerikanische Rechtsrealismus (Hauptvertreter: Karl Llewellyn) und der skandinavische Rechtsrealismus (Alf Ross, Karl Olivecrona). (de)
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  • 3-428-11873-1
  • 3-495-47369-6
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  • Der amerikanische Rechtsrealismus: Karl N. Llewellyn, Jerome Frank, Underhill Moore (de)
  • Skandinavischer Realismus: Hägerström, Lundstedt, Olivecrona, Ross (de)
  • Soziologische Jurisprudenz und realistische Theorien des Rechts (de)
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  • Maria Anna Rea-Frauchiger
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  • Eugene Kamenka
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  • Berlin
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  • Der Begriff Rechtsrealismus bezeichnet eine Richtung der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie. Der Rechtsrealismus ist − ebenso wie der Rechtspositivismus − antimetaphysisch. Besonderen Wert legt der Rechtsrealismus auf die Berücksichtigung der das Recht von außen beeinflussenden Faktoren, insbesondere der gesellschaftlichen Tatsachen. Der Rechtsrealismus ist also ein rechtswissenschaftlicher Pragmatismus und weist gleichzeitig Verbindungslinien zur Rechtssoziologie auf. Er war ein entscheidender Faktor für die Entstehung der ökonomischen Analyse des Rechts. (de)
  • Der Begriff Rechtsrealismus bezeichnet eine Richtung der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie. Der Rechtsrealismus ist − ebenso wie der Rechtspositivismus − antimetaphysisch. Besonderen Wert legt der Rechtsrealismus auf die Berücksichtigung der das Recht von außen beeinflussenden Faktoren, insbesondere der gesellschaftlichen Tatsachen. Der Rechtsrealismus ist also ein rechtswissenschaftlicher Pragmatismus und weist gleichzeitig Verbindungslinien zur Rechtssoziologie auf. Er war ein entscheidender Faktor für die Entstehung der ökonomischen Analyse des Rechts. (de)
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  • Rechtsrealismus (de)
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