Die kommunale Selbstverwaltung umfasst in Deutschland in ihrem Kern das Recht der Kommune, ihre Angelegenheiten durch Satzung selbst zu bestimmen, sofern die Gesetze nichts anderes regeln (vergl. z. B. § 7 Abs. 1 Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen). Die Kommunen können öffentlich-rechtliche Satzungen im eigenen Wirkungskreis mit einer abstrakt generellen Regelung erlassen. Unterschieden werden Pflichtsatzungen, bedingte Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen:

Property Value
dbo:abstract
  • Die kommunale Selbstverwaltung umfasst in Deutschland in ihrem Kern das Recht der Kommune, ihre Angelegenheiten durch Satzung selbst zu bestimmen, sofern die Gesetze nichts anderes regeln (vergl. z. B. § 7 Abs. 1 Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen). Die Kommunen können öffentlich-rechtliche Satzungen im eigenen Wirkungskreis mit einer abstrakt generellen Regelung erlassen. Unterschieden werden Pflichtsatzungen, bedingte Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen: (de)
  • Die kommunale Selbstverwaltung umfasst in Deutschland in ihrem Kern das Recht der Kommune, ihre Angelegenheiten durch Satzung selbst zu bestimmen, sofern die Gesetze nichts anderes regeln (vergl. z. B. § 7 Abs. 1 Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen). Die Kommunen können öffentlich-rechtliche Satzungen im eigenen Wirkungskreis mit einer abstrakt generellen Regelung erlassen. Unterschieden werden Pflichtsatzungen, bedingte Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen: (de)
dbo:wikiPageID
  • 184407 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 118284639 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die kommunale Selbstverwaltung umfasst in Deutschland in ihrem Kern das Recht der Kommune, ihre Angelegenheiten durch Satzung selbst zu bestimmen, sofern die Gesetze nichts anderes regeln (vergl. z. B. § 7 Abs. 1 Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen). Die Kommunen können öffentlich-rechtliche Satzungen im eigenen Wirkungskreis mit einer abstrakt generellen Regelung erlassen. Unterschieden werden Pflichtsatzungen, bedingte Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen: (de)
  • Die kommunale Selbstverwaltung umfasst in Deutschland in ihrem Kern das Recht der Kommune, ihre Angelegenheiten durch Satzung selbst zu bestimmen, sofern die Gesetze nichts anderes regeln (vergl. z. B. § 7 Abs. 1 Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen). Die Kommunen können öffentlich-rechtliche Satzungen im eigenen Wirkungskreis mit einer abstrakt generellen Regelung erlassen. Unterschieden werden Pflichtsatzungen, bedingte Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen: (de)
rdfs:label
  • Rechtsetzungshoheit (de)
  • Rechtsetzungshoheit (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of