Die Rechtsanwaltskammer ist ein örtlicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten.Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.

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  • Die Rechtsanwaltskammer ist ein örtlicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten.Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Eine Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie nimmt als Teil der sog. „mittelbaren Staatsverwaltung“ die ihr durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben wahr. Unter anderem obliegt ihr z. B. die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts durch die Berufsträger im Bezirk und die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen. Den Anwaltskammern angegliedert sind die sog. Anwaltsgerichte. Diese Gerichte entscheiden über berufsrechtlich relevante Verfehlungen von Rechtsanwälten. Neben Geldstrafen können auch Berufsverbote gegen Anwälte ausgesprochen werden. (de)
  • Die Rechtsanwaltskammer ist ein örtlicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten.Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Eine Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie nimmt als Teil der sog. „mittelbaren Staatsverwaltung“ die ihr durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben wahr. Unter anderem obliegt ihr z. B. die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts durch die Berufsträger im Bezirk und die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen. Den Anwaltskammern angegliedert sind die sog. Anwaltsgerichte. Diese Gerichte entscheiden über berufsrechtlich relevante Verfehlungen von Rechtsanwälten. Neben Geldstrafen können auch Berufsverbote gegen Anwälte ausgesprochen werden. (de)
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  • Die Rechtsanwaltskammer ist ein örtlicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten.Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen. (de)
  • Die Rechtsanwaltskammer ist ein örtlicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten.Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen. (de)
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  • Rechtsanwaltskammer (Deutschland) (de)
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