Unter der rechtfertigenden Indikation versteht man im Strahlenschutz die Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, dass und in welcher Weise radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlung) am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet werden.

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  • Unter der rechtfertigenden Indikation versteht man im Strahlenschutz die Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, dass und in welcher Weise radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlung) am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet werden. (de)
  • Unter der rechtfertigenden Indikation versteht man im Strahlenschutz die Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, dass und in welcher Weise radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlung) am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet werden. (de)
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  • Unter der rechtfertigenden Indikation versteht man im Strahlenschutz die Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, dass und in welcher Weise radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlung) am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet werden. (de)
  • Unter der rechtfertigenden Indikation versteht man im Strahlenschutz die Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, dass und in welcher Weise radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlung) am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet werden. (de)
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  • Rechtfertigende Indikation (de)
  • Rechtfertigende Indikation (de)
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