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- Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind in Deutschland mehrere nach dem Sozialversicherungsrecht jährlich neu festgesetzte Werte, die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung steuern. Im Einzelnen sind dies
* das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung (endgültig und vorläufig),
* die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung,
* die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung,
* die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (auch Versicherungspflichtgrenzen) in der Krankenversicherung sowie
* die Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets. Sie haben Auswirkungen auf Beiträge, Leistungen und deren Dynamisierung in der gesetzlichen
* Rentenversicherung,
* Krankenversicherung,
* Pflegeversicherung,
* Arbeitslosenversicherung und
* Unfallversicherung, (de)
- Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind in Deutschland mehrere nach dem Sozialversicherungsrecht jährlich neu festgesetzte Werte, die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung steuern. Im Einzelnen sind dies
* das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung (endgültig und vorläufig),
* die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung,
* die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung,
* die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (auch Versicherungspflichtgrenzen) in der Krankenversicherung sowie
* die Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets. Sie haben Auswirkungen auf Beiträge, Leistungen und deren Dynamisierung in der gesetzlichen
* Rentenversicherung,
* Krankenversicherung,
* Pflegeversicherung,
* Arbeitslosenversicherung und
* Unfallversicherung, (de)
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- Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind in Deutschland mehrere nach dem Sozialversicherungsrecht jährlich neu festgesetzte Werte, die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung steuern. Im Einzelnen sind dies
* das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung (endgültig und vorläufig),
* die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung,
* die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung,
* die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (auch Versicherungspflichtgrenzen) in der Krankenversicherung sowie
* die Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets. (de)
- Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind in Deutschland mehrere nach dem Sozialversicherungsrecht jährlich neu festgesetzte Werte, die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung steuern. Im Einzelnen sind dies
* das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung (endgültig und vorläufig),
* die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung,
* die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung,
* die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (auch Versicherungspflichtgrenzen) in der Krankenversicherung sowie
* die Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets. (de)
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- Rechengrößen der Sozialversicherung (de)
- Rechengrößen der Sozialversicherung (de)
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