Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listenpreis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto-Verkaufspreis) oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt und sowohl für den Offline-Einkauf als auch zunehmend im Online-Handel genutzt (Online Couponing). Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation. Rabatte werden meist in Prozent vom Listenpreis als Rabattsatz angegeben. Eine dem Geldrabatt ähnliche Wirkung entfaltet das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von Zugaben. Zugaben sind Rabatte in Güterform. Keine R

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  • Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listenpreis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto-Verkaufspreis) oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt und sowohl für den Offline-Einkauf als auch zunehmend im Online-Handel genutzt (Online Couponing). Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation. Rabatte werden meist in Prozent vom Listenpreis als Rabattsatz angegeben. Eine dem Geldrabatt ähnliche Wirkung entfaltet das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von Zugaben. Zugaben sind Rabatte in Güterform. Keine Rabatte sind allgemeine Preissenkungen oder Warenrückvergütungen. (de)
  • Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listenpreis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto-Verkaufspreis) oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt und sowohl für den Offline-Einkauf als auch zunehmend im Online-Handel genutzt (Online Couponing). Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation. Rabatte werden meist in Prozent vom Listenpreis als Rabattsatz angegeben. Eine dem Geldrabatt ähnliche Wirkung entfaltet das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von Zugaben. Zugaben sind Rabatte in Güterform. Keine Rabatte sind allgemeine Preissenkungen oder Warenrückvergütungen. (de)
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  • Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listenpreis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto-Verkaufspreis) oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt und sowohl für den Offline-Einkauf als auch zunehmend im Online-Handel genutzt (Online Couponing). Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation. Rabatte werden meist in Prozent vom Listenpreis als Rabattsatz angegeben. Eine dem Geldrabatt ähnliche Wirkung entfaltet das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von Zugaben. Zugaben sind Rabatte in Güterform. Keine R (de)
  • Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listenpreis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto-Verkaufspreis) oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt und sowohl für den Offline-Einkauf als auch zunehmend im Online-Handel genutzt (Online Couponing). Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation. Rabatte werden meist in Prozent vom Listenpreis als Rabattsatz angegeben. Eine dem Geldrabatt ähnliche Wirkung entfaltet das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von Zugaben. Zugaben sind Rabatte in Güterform. Keine R (de)
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