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- Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach dem deutschen Signaturgesetz eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde. Die Entsprechungen in Österreich und in Liechtenstein werden als sichere elektronische Signatur bezeichnet; mit der Novellierung des österreichischen Signaturgesetzes zum 1. Januar 2008 wurde der Begriff jedoch auch auf qualifizierte elektronische Signatur geändert. (de)
- Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach dem deutschen Signaturgesetz eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde. Die Entsprechungen in Österreich und in Liechtenstein werden als sichere elektronische Signatur bezeichnet; mit der Novellierung des österreichischen Signaturgesetzes zum 1. Januar 2008 wurde der Begriff jedoch auch auf qualifizierte elektronische Signatur geändert. (de)
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- Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach dem deutschen Signaturgesetz eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde. Die Entsprechungen in Österreich und in Liechtenstein werden als sichere elektronische Signatur bezeichnet; mit der Novellierung des österreichischen Signaturgesetzes zum 1. Januar 2008 wurde der Begriff jedoch auch auf qualifizierte elektronische Signatur geändert. (de)
- Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach dem deutschen Signaturgesetz eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde. Die Entsprechungen in Österreich und in Liechtenstein werden als sichere elektronische Signatur bezeichnet; mit der Novellierung des österreichischen Signaturgesetzes zum 1. Januar 2008 wurde der Begriff jedoch auch auf qualifizierte elektronische Signatur geändert. (de)
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- Qualifizierte elektronische Signatur (de)
- Qualifizierte elektronische Signatur (de)
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