Qiyās (arabisch قياس) bezeichnet in der islamischen Rechtswissenschaft eine bestimmte Form von Analogieschluss, die als Mittel zur Normenfindung angewandt werden kann, wenn zu einem bestimmten Sachverhalt keine Aussage in Koran oder Sunna existiert und auch kein Gelehrtenkonsens dazu besteht. Der Begriff ist von der arabischen Wurzel q-y-s قيس abgeleitet, deren Grundbedeutung „messen“, „vergleichen“, „beurteilen“ ist.

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  • Qiyās (arabisch قياس) bezeichnet in der islamischen Rechtswissenschaft eine bestimmte Form von Analogieschluss, die als Mittel zur Normenfindung angewandt werden kann, wenn zu einem bestimmten Sachverhalt keine Aussage in Koran oder Sunna existiert und auch kein Gelehrtenkonsens dazu besteht. Der Begriff ist von der arabischen Wurzel q-y-s قيس abgeleitet, deren Grundbedeutung „messen“, „vergleichen“, „beurteilen“ ist. Im sunnitischen Islam gilt der Qiyās nach Koran, Sunna und Idschmāʿ als die vierte Rechtsquelle. In der zwölferschiitischen Rechtstheorie wird Qiyās abgelehnt, dafür aber der Vernunftbeweis (dalīl al-ʿaql) zugelassen. Auch die Zahiriten und einige Hanbaliten lehnten den Qiyās ab. Grundlegend für die sunnitische Auffassung vom Qiyās ist die Aussage von asch-Schāfiʿī in seinem Kitāb Ibṭāl al-istiḥān ("Buch der Entkräftung der Billigkeitserwägung"), das Teil seines Kitāb al-Umm bildet. Hier wird die bei den Hanafiten gepflegte "Billigkeitserwägung" (istiḥsān) als Mittel der Normenfindung zurückgewiesen, gleichzeitig aber auch definiert, welches die zulässigen Mittel der Normenfindung sind: "Niemandem, der als Richter oder Mufti tätig sein will, ist es erlaubt, sich bei der Rechtsprechung oder der Erteilung seines Gutachtens auf etwas anderes zu stützen als auf einen verbindlichen Bericht, nämlich das Buch, die Sunna oder das, was die Gelehrten übereinstimmend lehren, oder auf den Analogieschluss gemäß einem dieser Dinge". Asch-Schāfiʿī ging davon aus, dass Qiyās und Idschtihād identisch sind. (de)
  • Qiyās (arabisch قياس) bezeichnet in der islamischen Rechtswissenschaft eine bestimmte Form von Analogieschluss, die als Mittel zur Normenfindung angewandt werden kann, wenn zu einem bestimmten Sachverhalt keine Aussage in Koran oder Sunna existiert und auch kein Gelehrtenkonsens dazu besteht. Der Begriff ist von der arabischen Wurzel q-y-s قيس abgeleitet, deren Grundbedeutung „messen“, „vergleichen“, „beurteilen“ ist. Im sunnitischen Islam gilt der Qiyās nach Koran, Sunna und Idschmāʿ als die vierte Rechtsquelle. In der zwölferschiitischen Rechtstheorie wird Qiyās abgelehnt, dafür aber der Vernunftbeweis (dalīl al-ʿaql) zugelassen. Auch die Zahiriten und einige Hanbaliten lehnten den Qiyās ab. Grundlegend für die sunnitische Auffassung vom Qiyās ist die Aussage von asch-Schāfiʿī in seinem Kitāb Ibṭāl al-istiḥān ("Buch der Entkräftung der Billigkeitserwägung"), das Teil seines Kitāb al-Umm bildet. Hier wird die bei den Hanafiten gepflegte "Billigkeitserwägung" (istiḥsān) als Mittel der Normenfindung zurückgewiesen, gleichzeitig aber auch definiert, welches die zulässigen Mittel der Normenfindung sind: "Niemandem, der als Richter oder Mufti tätig sein will, ist es erlaubt, sich bei der Rechtsprechung oder der Erteilung seines Gutachtens auf etwas anderes zu stützen als auf einen verbindlichen Bericht, nämlich das Buch, die Sunna oder das, was die Gelehrten übereinstimmend lehren, oder auf den Analogieschluss gemäß einem dieser Dinge". Asch-Schāfiʿī ging davon aus, dass Qiyās und Idschtihād identisch sind. (de)
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  • Qiyās (arabisch قياس) bezeichnet in der islamischen Rechtswissenschaft eine bestimmte Form von Analogieschluss, die als Mittel zur Normenfindung angewandt werden kann, wenn zu einem bestimmten Sachverhalt keine Aussage in Koran oder Sunna existiert und auch kein Gelehrtenkonsens dazu besteht. Der Begriff ist von der arabischen Wurzel q-y-s قيس abgeleitet, deren Grundbedeutung „messen“, „vergleichen“, „beurteilen“ ist. (de)
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  • Qiyās (de)
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