Ein Präsidium (von lat. praesidium) ist allgemein eine Bezeichnung für die Leitungsebene in Verwaltungen und Organisationen (wie z. B. Parteien und Vereine), die in der Regel aus einem Präsidenten und seinen Stellvertretern besteht. Im Deutschen Bundestag besteht das Präsidium aus dem Bundestagspräsidenten und den momentan sechs Vizepräsidenten (18. Wahlperiode), die sich in der Leitung der Plenarsitzungen abwechseln. In der Justiz bezeichnet man damit das Selbstverwaltungsorgan eines Gerichtes (Gerichtspräsidium). In der Verwaltung existieren die Polizeipräsidien als Mittelbehörden.

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  • Ein Präsidium (von lat. praesidium) ist allgemein eine Bezeichnung für die Leitungsebene in Verwaltungen und Organisationen (wie z. B. Parteien und Vereine), die in der Regel aus einem Präsidenten und seinen Stellvertretern besteht. Im Deutschen Bundestag besteht das Präsidium aus dem Bundestagspräsidenten und den momentan sechs Vizepräsidenten (18. Wahlperiode), die sich in der Leitung der Plenarsitzungen abwechseln. In der Justiz bezeichnet man damit das Selbstverwaltungsorgan eines Gerichtes (Gerichtspräsidium). In der Verwaltung existieren die Polizeipräsidien als Mittelbehörden. Im Brauchtum von Studentenverbindungen versteht man darunter den üblicherweise durch die Chargen gestellten Vorsitz bei den traditionellen Feierlichkeiten (Kneipe und Kommers). (de)
  • Ein Präsidium (von lat. praesidium) ist allgemein eine Bezeichnung für die Leitungsebene in Verwaltungen und Organisationen (wie z. B. Parteien und Vereine), die in der Regel aus einem Präsidenten und seinen Stellvertretern besteht. Im Deutschen Bundestag besteht das Präsidium aus dem Bundestagspräsidenten und den momentan sechs Vizepräsidenten (18. Wahlperiode), die sich in der Leitung der Plenarsitzungen abwechseln. In der Justiz bezeichnet man damit das Selbstverwaltungsorgan eines Gerichtes (Gerichtspräsidium). In der Verwaltung existieren die Polizeipräsidien als Mittelbehörden. Im Brauchtum von Studentenverbindungen versteht man darunter den üblicherweise durch die Chargen gestellten Vorsitz bei den traditionellen Feierlichkeiten (Kneipe und Kommers). (de)
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  • Ein Präsidium (von lat. praesidium) ist allgemein eine Bezeichnung für die Leitungsebene in Verwaltungen und Organisationen (wie z. B. Parteien und Vereine), die in der Regel aus einem Präsidenten und seinen Stellvertretern besteht. Im Deutschen Bundestag besteht das Präsidium aus dem Bundestagspräsidenten und den momentan sechs Vizepräsidenten (18. Wahlperiode), die sich in der Leitung der Plenarsitzungen abwechseln. In der Justiz bezeichnet man damit das Selbstverwaltungsorgan eines Gerichtes (Gerichtspräsidium). In der Verwaltung existieren die Polizeipräsidien als Mittelbehörden. (de)
  • Ein Präsidium (von lat. praesidium) ist allgemein eine Bezeichnung für die Leitungsebene in Verwaltungen und Organisationen (wie z. B. Parteien und Vereine), die in der Regel aus einem Präsidenten und seinen Stellvertretern besteht. Im Deutschen Bundestag besteht das Präsidium aus dem Bundestagspräsidenten und den momentan sechs Vizepräsidenten (18. Wahlperiode), die sich in der Leitung der Plenarsitzungen abwechseln. In der Justiz bezeichnet man damit das Selbstverwaltungsorgan eines Gerichtes (Gerichtspräsidium). In der Verwaltung existieren die Polizeipräsidien als Mittelbehörden. (de)
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  • Präsidium (de)
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