Der Prozess gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (WVHA) fand als vierter von insgesamt zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus vom 13. Januar bis zum 3. November 1947 im Nürnberger Justizpalast vor einem US-amerikanischen Militärgericht statt. Die Anklageschrift nannte vor allem die gemeinsame Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Mitglied in einer verbrecherischen Organisation.

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  • Der Prozess gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (WVHA) fand als vierter von insgesamt zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus vom 13. Januar bis zum 3. November 1947 im Nürnberger Justizpalast vor einem US-amerikanischen Militärgericht statt. Die Anklageschrift nannte vor allem die gemeinsame Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Mitglied in einer verbrecherischen Organisation. Die angeklagten Spitzenfunktionäre des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (SS-WVHA) verwalteten bis Mai 1945 die SS-eigenen Industrien, Gewerbe und Betriebe, auch in den Konzentrationslagern, und führten diese zu eigenen Konzernen zusammen. Zugleich war die SS Teil des staatlichen Polizeiapparates und das Amt war u. a. für die wirtschaftliche Ausbeutung dieser Funktion zuständig. Dabei arbeitete das WVHA eng mit dem allgemeinen SS-Hauptamt und dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammen und spätestens ab 1942/43 war ihm mit dem Amt D fast das gesamte Konzentrationslagersystem unterstellt. Das Amt D war die Inspektion der Konzentrationslager unter SS-Gruppenführer Richard Glücks. Das SS-WVH-Amt bestand daneben aus folgenden weiteren vier Amtsgruppen: Amt A: Truppenverwaltung, Amt B: Truppenwirtschaft, Amt C: Bauwesen unter SS-Gruppenführer Kammler und dem Amt W: Wirtschaftsunternehmungen unter der direkten Leitung Pohls. Diese wirkten u. a. bei der Kontrolle des Lagersystems eng zusammen. Rechtsgrundlage für diesen Prozess war das Kontrollratsgesetz Nr. 10 über die Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben. Unter Kriegsverbrechen wurden Delikte verstanden, die bereits in den Haager Abkommen vor dem Ersten Weltkrieg definiert worden waren: Tötung oder Misshandlung von Kriegsgefangenen, Hinrichtung von Geiseln, Verschleppung zur Zwangsarbeit etc. Unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit fielen vor allem die Verfolgung und Vernichtung der Juden in ganz Europa und die Vernichtung „unwerten“ Lebens, also Tötungsdelikte, die in allen zivilisierten Staaten verfolgt werden. (de)
  • Der Prozess gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (WVHA) fand als vierter von insgesamt zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus vom 13. Januar bis zum 3. November 1947 im Nürnberger Justizpalast vor einem US-amerikanischen Militärgericht statt. Die Anklageschrift nannte vor allem die gemeinsame Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Mitglied in einer verbrecherischen Organisation. Die angeklagten Spitzenfunktionäre des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (SS-WVHA) verwalteten bis Mai 1945 die SS-eigenen Industrien, Gewerbe und Betriebe, auch in den Konzentrationslagern, und führten diese zu eigenen Konzernen zusammen. Zugleich war die SS Teil des staatlichen Polizeiapparates und das Amt war u. a. für die wirtschaftliche Ausbeutung dieser Funktion zuständig. Dabei arbeitete das WVHA eng mit dem allgemeinen SS-Hauptamt und dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammen und spätestens ab 1942/43 war ihm mit dem Amt D fast das gesamte Konzentrationslagersystem unterstellt. Das Amt D war die Inspektion der Konzentrationslager unter SS-Gruppenführer Richard Glücks. Das SS-WVH-Amt bestand daneben aus folgenden weiteren vier Amtsgruppen: Amt A: Truppenverwaltung, Amt B: Truppenwirtschaft, Amt C: Bauwesen unter SS-Gruppenführer Kammler und dem Amt W: Wirtschaftsunternehmungen unter der direkten Leitung Pohls. Diese wirkten u. a. bei der Kontrolle des Lagersystems eng zusammen. Rechtsgrundlage für diesen Prozess war das Kontrollratsgesetz Nr. 10 über die Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben. Unter Kriegsverbrechen wurden Delikte verstanden, die bereits in den Haager Abkommen vor dem Ersten Weltkrieg definiert worden waren: Tötung oder Misshandlung von Kriegsgefangenen, Hinrichtung von Geiseln, Verschleppung zur Zwangsarbeit etc. Unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit fielen vor allem die Verfolgung und Vernichtung der Juden in ganz Europa und die Vernichtung „unwerten“ Lebens, also Tötungsdelikte, die in allen zivilisierten Staaten verfolgt werden. (de)
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  • Der Prozess gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (WVHA) fand als vierter von insgesamt zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus vom 13. Januar bis zum 3. November 1947 im Nürnberger Justizpalast vor einem US-amerikanischen Militärgericht statt. Die Anklageschrift nannte vor allem die gemeinsame Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Mitglied in einer verbrecherischen Organisation. (de)
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