Das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen („Provisionsabgabeverbot“) ist eine Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Sie untersagt Anbietern und Vermittlern bestimmter Versicherungen, Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsproduktes zu vergüten.Mit Erlass des Provisionsabgabeverbots per Anordnung vom 14. August 1923 (VerAfP 1924, S. 22), novelliert durch Anordnung am 8. März 1934 für die Lebensversicherung und dann auch am 5. Juni 1934 für die Krankenversicherung hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung das Ziel verfolgt, einen Missstand für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden.

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  • Das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen („Provisionsabgabeverbot“) ist eine Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Sie untersagt Anbietern und Vermittlern bestimmter Versicherungen, Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsproduktes zu vergüten.Mit Erlass des Provisionsabgabeverbots per Anordnung vom 14. August 1923 (VerAfP 1924, S. 22), novelliert durch Anordnung am 8. März 1934 für die Lebensversicherung und dann auch am 5. Juni 1934 für die Krankenversicherung hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung das Ziel verfolgt, einen Missstand für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden. Versicherungsvermittlerverbände (bis auf den AfW) und Versicherungsgesellschaften argumentieren, dass der Missstand dadurch entsteht, dass Versicherungsvermittler durch Provisionsabgaben an Versicherungsnehmer veranlasst werden, immer höhere Provisionsforderungen zu stellen. Dies könnte zur Folge haben, dass das allgemeine Prämienniveau steigt. So würden Verbraucher benachteiligt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt, dass 2011 gegen das Provisionsabgabeverbot urteilte, sah dies anders: Andere Versicherungsvermittler, insbesondere digitale Geschäftsmodelle wie moneymeets.com und clark.de stützen sich auf diese Argumentation und argumentieren, dass der Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher verzerrt wird, wenn Preise (Provisionen) festgeschrieben sind. Um diese Frage gibt es immer wieder Streit zwischen Versicherungsmaklern, die Provisionen zurückgeben und denen, die das Provisionsabgabeverbot bewahren möchten. Zuletzt urteilte das Landgericht Köln am 14.10.2015 Az. 84 O 65/15 in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zwischen dem Versicherungsmakler zu Lasten Maklers Banditt zu Gunsten des Internetmaklers moneymeets.com, dass es rechtmäßig sei, Provisionen an Kunden zurückzugeben und bezog sich dabei auf das Urteil des VG Frankfurt. Für die Schadenversicherung ist die rechtliche Grundlage bis Juli 2017 die Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung aus 1982. Diese umfasst auch die Kredit- und Kautionsversicherung, Unfall- sowie die Rechtsschutzversicherung. Die Anordnungen aus dem Jahr 1934 sind bis zur Aufhebung am 1. Juli 2017 rechtswirksam und gelten als Bundesrecht bis zur Aufhebung fort. § 81 Abs. 3 VAG ermächtigte das Bundesministerium für Finanzen, entsprechende Regelungen durch eine Verordnung ohne Zustimmung durch den Bundesrat festzuschreiben. Davon hat das Bundesfinanzministerium durch die Aufhebung der Verordnungen am 23. Dezember 2015 mit Wirkung zum 1. Juli 2017 Gebrauch gemacht. Das 2016 neu gefasste VAG erhält eine identische Verordnungsermächtigung in § 298 Abs. 4, so dass bis Juli 2017 eine erneuerte Verordnung erlassen werden kann. Diese Bestimmungen findet sich in den europäischen Nachbarländern nicht. Die Vereinbarkeit dieses Verbots mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft hat der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 17. November 1993 (VerBAV 1994 S. 81 ff.) bestätigt. Das VG Frankfurt kam in einem späteren Urteil (2011) allerdings zu der Auffassung dass das Provisionsabgabeverbot grundgesetzwidrig ist : Am 24. Oktober 2011 wurde das Provisonsabgabeverbot vom Verwaltungsgericht Frankfurt in einem rechtskräftigen Urteil in einem Einzelfall für zu unbestimmt erklärt.Nach diesem Urteil hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zunächst Sprungrevision eingelegt, diese aber dann am 29. Februar 2012 zurückgezogen, so dass das Urteil rechtskräftig wurde. Zum Hintergrund der Klage: Ein Finanzvermittler aus dem Großraum Stuttgart wollte bei Versicherungen Rabatte auf Abschlusskosten gewähren, was ihm untersagt wurde. Deswegen hat der Finanzvermittler mit der Klage den Stein ins Rollen gebracht und die Vorschrift in Frage gestellt. (de)
  • Das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen („Provisionsabgabeverbot“) ist eine Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Sie untersagt Anbietern und Vermittlern bestimmter Versicherungen, Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsproduktes zu vergüten.Mit Erlass des Provisionsabgabeverbots per Anordnung vom 14. August 1923 (VerAfP 1924, S. 22), novelliert durch Anordnung am 8. März 1934 für die Lebensversicherung und dann auch am 5. Juni 1934 für die Krankenversicherung hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung das Ziel verfolgt, einen Missstand für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden. Versicherungsvermittlerverbände (bis auf den AfW) und Versicherungsgesellschaften argumentieren, dass der Missstand dadurch entsteht, dass Versicherungsvermittler durch Provisionsabgaben an Versicherungsnehmer veranlasst werden, immer höhere Provisionsforderungen zu stellen. Dies könnte zur Folge haben, dass das allgemeine Prämienniveau steigt. So würden Verbraucher benachteiligt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt, dass 2011 gegen das Provisionsabgabeverbot urteilte, sah dies anders: Andere Versicherungsvermittler, insbesondere digitale Geschäftsmodelle wie moneymeets.com und clark.de stützen sich auf diese Argumentation und argumentieren, dass der Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher verzerrt wird, wenn Preise (Provisionen) festgeschrieben sind. Um diese Frage gibt es immer wieder Streit zwischen Versicherungsmaklern, die Provisionen zurückgeben und denen, die das Provisionsabgabeverbot bewahren möchten. Zuletzt urteilte das Landgericht Köln am 14.10.2015 Az. 84 O 65/15 in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zwischen dem Versicherungsmakler zu Lasten Maklers Banditt zu Gunsten des Internetmaklers moneymeets.com, dass es rechtmäßig sei, Provisionen an Kunden zurückzugeben und bezog sich dabei auf das Urteil des VG Frankfurt. Für die Schadenversicherung ist die rechtliche Grundlage bis Juli 2017 die Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung aus 1982. Diese umfasst auch die Kredit- und Kautionsversicherung, Unfall- sowie die Rechtsschutzversicherung. Die Anordnungen aus dem Jahr 1934 sind bis zur Aufhebung am 1. Juli 2017 rechtswirksam und gelten als Bundesrecht bis zur Aufhebung fort. § 81 Abs. 3 VAG ermächtigte das Bundesministerium für Finanzen, entsprechende Regelungen durch eine Verordnung ohne Zustimmung durch den Bundesrat festzuschreiben. Davon hat das Bundesfinanzministerium durch die Aufhebung der Verordnungen am 23. Dezember 2015 mit Wirkung zum 1. Juli 2017 Gebrauch gemacht. Das 2016 neu gefasste VAG erhält eine identische Verordnungsermächtigung in § 298 Abs. 4, so dass bis Juli 2017 eine erneuerte Verordnung erlassen werden kann. Diese Bestimmungen findet sich in den europäischen Nachbarländern nicht. Die Vereinbarkeit dieses Verbots mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft hat der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 17. November 1993 (VerBAV 1994 S. 81 ff.) bestätigt. Das VG Frankfurt kam in einem späteren Urteil (2011) allerdings zu der Auffassung dass das Provisionsabgabeverbot grundgesetzwidrig ist : Am 24. Oktober 2011 wurde das Provisonsabgabeverbot vom Verwaltungsgericht Frankfurt in einem rechtskräftigen Urteil in einem Einzelfall für zu unbestimmt erklärt.Nach diesem Urteil hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zunächst Sprungrevision eingelegt, diese aber dann am 29. Februar 2012 zurückgezogen, so dass das Urteil rechtskräftig wurde. Zum Hintergrund der Klage: Ein Finanzvermittler aus dem Großraum Stuttgart wollte bei Versicherungen Rabatte auf Abschlusskosten gewähren, was ihm untersagt wurde. Deswegen hat der Finanzvermittler mit der Klage den Stein ins Rollen gebracht und die Vorschrift in Frage gestellt. (de)
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  • Das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen („Provisionsabgabeverbot“) ist eine Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Sie untersagt Anbietern und Vermittlern bestimmter Versicherungen, Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsproduktes zu vergüten.Mit Erlass des Provisionsabgabeverbots per Anordnung vom 14. August 1923 (VerAfP 1924, S. 22), novelliert durch Anordnung am 8. März 1934 für die Lebensversicherung und dann auch am 5. Juni 1934 für die Krankenversicherung hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung das Ziel verfolgt, einen Missstand für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden. (de)
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