Prokura (italienisch procura, Vollmacht, von lateinisch procurare, für etwas Sorge tragen, zu lateinisch pro, für, und lateinisch cura, Sorge) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine, durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte, umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht. Sie stellt, wie die Handlungsvollmacht, eine gewillkürte Form der Stellvertretung dar und hat den Zweck, dem Handelsverkehr eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln der kaufmännischen Gehilfen zu bieten.

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  • Prokura (italienisch procura, Vollmacht, von lateinisch procurare, für etwas Sorge tragen, zu lateinisch pro, für, und lateinisch cura, Sorge) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine, durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte, umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht. Sie stellt, wie die Handlungsvollmacht, eine gewillkürte Form der Stellvertretung dar und hat den Zweck, dem Handelsverkehr eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln der kaufmännischen Gehilfen zu bieten. (de)
  • Prokura (italienisch procura, Vollmacht, von lateinisch procurare, für etwas Sorge tragen, zu lateinisch pro, für, und lateinisch cura, Sorge) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine, durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte, umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht. Sie stellt, wie die Handlungsvollmacht, eine gewillkürte Form der Stellvertretung dar und hat den Zweck, dem Handelsverkehr eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln der kaufmännischen Gehilfen zu bieten. (de)
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  • Prokura (de)
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