Das Privilegium maius (lat.; „großer Freiheitsbrief“) ist eine in den Jahren 1358/59 im Auftrag von Rudolf IV., dem Herzog von Österreich, erstellte, auf der kaiserlichen Urkunde Privilegium minus, dem „kleinern Freiheitsbrief“ von 1156, basierende gefälschte Dokumentation, durch die den Herzögen von Österreich das Bestehen einer Reihe von Sonderrechten bestätigt werden sollte. Grundlage war der Ehrgeiz Rudolfs IV., die Rivalität mit seinem Schwiegervater Kaiser Karl IV., aber auch der konsequente Aufstieg der österreichischen Erblande zu einer Regionalmacht, der in der Goldenen Bulle keine Berücksichtigung gefunden hatte.

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  • Das Privilegium maius (lat.; „großer Freiheitsbrief“) ist eine in den Jahren 1358/59 im Auftrag von Rudolf IV., dem Herzog von Österreich, erstellte, auf der kaiserlichen Urkunde Privilegium minus, dem „kleinern Freiheitsbrief“ von 1156, basierende gefälschte Dokumentation, durch die den Herzögen von Österreich das Bestehen einer Reihe von Sonderrechten bestätigt werden sollte. Grundlage war der Ehrgeiz Rudolfs IV., die Rivalität mit seinem Schwiegervater Kaiser Karl IV., aber auch der konsequente Aufstieg der österreichischen Erblande zu einer Regionalmacht, der in der Goldenen Bulle keine Berücksichtigung gefunden hatte. Das Privilegium maius hatte mangels Anerkennung durch Kaiser Karl IV. nur geringe Auswirkungen, erlangte jedoch im Zuge der formellen Anerkennung durch den römisch-deutschen Kaiser Friedrich III., der wie Rudolf III. aus dem Haus Habsburg stammte, im Jahre 1453 Rechtskraft. Im Privilegium maius wird das Herzogtum Österreich zum Erzherzogtum erklärt und damit, zumindest dem Namen nach, den drei geistlichen Kurfürsten, den Erzkanzlern des Reiches, gleichgestellt und mit Rechten ähnlich denen der Kurfürstentümer ausgestattet, wie sie u. a. in der Goldenen Bulle festgeschrieben worden waren: * Unteilbarkeit der Länder; * automatische Primogenitur (später in der Pragmatischen Sanktion erweitert); * eigenständige Gerichtsbarkeit ohne die Möglichkeit, den Kaiser anzurufen (Privilegium de non evocando); * Herrschaftssymbole. Im Privilegium maius sind fünf gefälschte Urkunden inseriert, die u. a. sogar von Julius Caesar und Nero ausgestellt worden sein und bereits der historischen Region Noricum besondere Rechte verliehen haben sollen. Als Grundgerüst verwendeten die Fälscher das Privilegium minus (1156), welches sie stark erweiterten und dessen Goldsiegel sie am Privilegium maius anbrachten. Abschließend vernichteten sie das Privilegium-minus-Original, das aus diesem Grund nur abschriftlich überliefert ist. Kaiser Karl IV. von Luxemburg bestätigte das Privilegium maius nicht, da es von seinem italienischen Gelehrten Francesco Petrarca als Fälschung entlarvt wurde. Erst Kaiser Friedrich III., der aus dem Hause Habsburg kam, bestätigte es 1453, knapp 100 Jahre nach seiner Erstellung, nach ihm auch die beiden Kaiser Rudolf II. und Karl VI. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs 1806 verlor das Privilegium maius schließlich seine Bedeutung. 1852 wurde es von Wilhelm Wattenbach definitiv als Fälschung nachgewiesen. (de)
  • Das Privilegium maius (lat.; „großer Freiheitsbrief“) ist eine in den Jahren 1358/59 im Auftrag von Rudolf IV., dem Herzog von Österreich, erstellte, auf der kaiserlichen Urkunde Privilegium minus, dem „kleinern Freiheitsbrief“ von 1156, basierende gefälschte Dokumentation, durch die den Herzögen von Österreich das Bestehen einer Reihe von Sonderrechten bestätigt werden sollte. Grundlage war der Ehrgeiz Rudolfs IV., die Rivalität mit seinem Schwiegervater Kaiser Karl IV., aber auch der konsequente Aufstieg der österreichischen Erblande zu einer Regionalmacht, der in der Goldenen Bulle keine Berücksichtigung gefunden hatte. Das Privilegium maius hatte mangels Anerkennung durch Kaiser Karl IV. nur geringe Auswirkungen, erlangte jedoch im Zuge der formellen Anerkennung durch den römisch-deutschen Kaiser Friedrich III., der wie Rudolf III. aus dem Haus Habsburg stammte, im Jahre 1453 Rechtskraft. Im Privilegium maius wird das Herzogtum Österreich zum Erzherzogtum erklärt und damit, zumindest dem Namen nach, den drei geistlichen Kurfürsten, den Erzkanzlern des Reiches, gleichgestellt und mit Rechten ähnlich denen der Kurfürstentümer ausgestattet, wie sie u. a. in der Goldenen Bulle festgeschrieben worden waren: * Unteilbarkeit der Länder; * automatische Primogenitur (später in der Pragmatischen Sanktion erweitert); * eigenständige Gerichtsbarkeit ohne die Möglichkeit, den Kaiser anzurufen (Privilegium de non evocando); * Herrschaftssymbole. Im Privilegium maius sind fünf gefälschte Urkunden inseriert, die u. a. sogar von Julius Caesar und Nero ausgestellt worden sein und bereits der historischen Region Noricum besondere Rechte verliehen haben sollen. Als Grundgerüst verwendeten die Fälscher das Privilegium minus (1156), welches sie stark erweiterten und dessen Goldsiegel sie am Privilegium maius anbrachten. Abschließend vernichteten sie das Privilegium-minus-Original, das aus diesem Grund nur abschriftlich überliefert ist. Kaiser Karl IV. von Luxemburg bestätigte das Privilegium maius nicht, da es von seinem italienischen Gelehrten Francesco Petrarca als Fälschung entlarvt wurde. Erst Kaiser Friedrich III., der aus dem Hause Habsburg kam, bestätigte es 1453, knapp 100 Jahre nach seiner Erstellung, nach ihm auch die beiden Kaiser Rudolf II. und Karl VI. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs 1806 verlor das Privilegium maius schließlich seine Bedeutung. 1852 wurde es von Wilhelm Wattenbach definitiv als Fälschung nachgewiesen. (de)
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  • Das Privilegium maius (lat.; „großer Freiheitsbrief“) ist eine in den Jahren 1358/59 im Auftrag von Rudolf IV., dem Herzog von Österreich, erstellte, auf der kaiserlichen Urkunde Privilegium minus, dem „kleinern Freiheitsbrief“ von 1156, basierende gefälschte Dokumentation, durch die den Herzögen von Österreich das Bestehen einer Reihe von Sonderrechten bestätigt werden sollte. Grundlage war der Ehrgeiz Rudolfs IV., die Rivalität mit seinem Schwiegervater Kaiser Karl IV., aber auch der konsequente Aufstieg der österreichischen Erblande zu einer Regionalmacht, der in der Goldenen Bulle keine Berücksichtigung gefunden hatte. (de)
  • Das Privilegium maius (lat.; „großer Freiheitsbrief“) ist eine in den Jahren 1358/59 im Auftrag von Rudolf IV., dem Herzog von Österreich, erstellte, auf der kaiserlichen Urkunde Privilegium minus, dem „kleinern Freiheitsbrief“ von 1156, basierende gefälschte Dokumentation, durch die den Herzögen von Österreich das Bestehen einer Reihe von Sonderrechten bestätigt werden sollte. Grundlage war der Ehrgeiz Rudolfs IV., die Rivalität mit seinem Schwiegervater Kaiser Karl IV., aber auch der konsequente Aufstieg der österreichischen Erblande zu einer Regionalmacht, der in der Goldenen Bulle keine Berücksichtigung gefunden hatte. (de)
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  • Privilegium Maius (de)
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