Eine Private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar. Hierbei werden von gesetzlich Pflichtversicherten Risiken abgesichert, die nicht oder nur teilweise durch die Krankenvollversicherung der Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung gedeckt sind. Krankenzusatzversicherungen können aber auch von freiwillig gesetzlich Versicherten und von Beziehern freier Heilfürsorge abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind machen Zusatzversicherungen auch für Basistarif Versicherte möglich.

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  • Eine Private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar. Hierbei werden von gesetzlich Pflichtversicherten Risiken abgesichert, die nicht oder nur teilweise durch die Krankenvollversicherung der Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung gedeckt sind. Krankenzusatzversicherungen können aber auch von freiwillig gesetzlich Versicherten und von Beziehern freier Heilfürsorge abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind machen Zusatzversicherungen auch für Basistarif Versicherte möglich. (de)
  • Eine Private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar. Hierbei werden von gesetzlich Pflichtversicherten Risiken abgesichert, die nicht oder nur teilweise durch die Krankenvollversicherung der Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung gedeckt sind. Krankenzusatzversicherungen können aber auch von freiwillig gesetzlich Versicherten und von Beziehern freier Heilfürsorge abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind machen Zusatzversicherungen auch für Basistarif Versicherte möglich. (de)
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  • Eine Private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar. Hierbei werden von gesetzlich Pflichtversicherten Risiken abgesichert, die nicht oder nur teilweise durch die Krankenvollversicherung der Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung gedeckt sind. Krankenzusatzversicherungen können aber auch von freiwillig gesetzlich Versicherten und von Beziehern freier Heilfürsorge abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind machen Zusatzversicherungen auch für Basistarif Versicherte möglich. (de)
  • Eine Private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar. Hierbei werden von gesetzlich Pflichtversicherten Risiken abgesichert, die nicht oder nur teilweise durch die Krankenvollversicherung der Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung gedeckt sind. Krankenzusatzversicherungen können aber auch von freiwillig gesetzlich Versicherten und von Beziehern freier Heilfürsorge abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind machen Zusatzversicherungen auch für Basistarif Versicherte möglich. (de)
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  • Private Krankenzusatzversicherung (de)
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