Preisniveaustabilität (fälschlicherweise auch Preisstabilität) bedeutet die Konstanz des Preisindexes eines Güterbündels, das in einer Volkswirtschaft produziert bzw. konsumiert wird. Dies ist erfüllt, wenn sich innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls das Preisniveau nicht bzw. kaum ändert. Dabei wird das augenblickliche Preisniveau mit dem Preisniveau einer zurückliegenden Periode verglichen. Preisniveaustabilität ist als Bestandteil des magischen Vierecks ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel. Sie ist als Ziel genannt beispielsweise im EG-Vertrag (Art. 2), in der Satzung der Europäischen Zentralbank, im deutschen Grundgesetz (Art. 88) sowie im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (1967).

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  • Preisniveaustabilität (fälschlicherweise auch Preisstabilität) bedeutet die Konstanz des Preisindexes eines Güterbündels, das in einer Volkswirtschaft produziert bzw. konsumiert wird. Dies ist erfüllt, wenn sich innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls das Preisniveau nicht bzw. kaum ändert. Dabei wird das augenblickliche Preisniveau mit dem Preisniveau einer zurückliegenden Periode verglichen. Preisniveaustabilität ist als Bestandteil des magischen Vierecks ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel. Sie ist als Ziel genannt beispielsweise im EG-Vertrag (Art. 2), in der Satzung der Europäischen Zentralbank, im deutschen Grundgesetz (Art. 88) sowie im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (1967). (de)
  • Preisniveaustabilität (fälschlicherweise auch Preisstabilität) bedeutet die Konstanz des Preisindexes eines Güterbündels, das in einer Volkswirtschaft produziert bzw. konsumiert wird. Dies ist erfüllt, wenn sich innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls das Preisniveau nicht bzw. kaum ändert. Dabei wird das augenblickliche Preisniveau mit dem Preisniveau einer zurückliegenden Periode verglichen. Preisniveaustabilität ist als Bestandteil des magischen Vierecks ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel. Sie ist als Ziel genannt beispielsweise im EG-Vertrag (Art. 2), in der Satzung der Europäischen Zentralbank, im deutschen Grundgesetz (Art. 88) sowie im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (1967). (de)
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  • Preisniveaustabilität (de)
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