Preisgesetz ist die amtliche Kurzbezeichnung für das deutsche Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung. Das Preisgesetz (PreisG) wurde am 10. April 1948 durch den Wirtschaftsrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet erlassen und am 21. April 1948 verkündet (WiGBl. S. 27). Es galt zunächst nur für die amerikanische und die britische Besetzungszone in Deutschland, sein Geltungsbereich wurde aber durch Bundesgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1950 auf die Länder der französischen Besatzungszone, zu der auch der bayerische Landkreis Lindau gehörte, ausgedehnt. Im Laufe der Jahrzehnte verlor es an Bedeutung und ist heute nur noch auf wenige sachliche Geltungsbereiche beschränkt.

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  • Preisgesetz ist die amtliche Kurzbezeichnung für das deutsche Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung. Das Preisgesetz (PreisG) wurde am 10. April 1948 durch den Wirtschaftsrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet erlassen und am 21. April 1948 verkündet (WiGBl. S. 27). Es galt zunächst nur für die amerikanische und die britische Besetzungszone in Deutschland, sein Geltungsbereich wurde aber durch Bundesgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1950 auf die Länder der französischen Besatzungszone, zu der auch der bayerische Landkreis Lindau gehörte, ausgedehnt. Im Laufe der Jahrzehnte verlor es an Bedeutung und ist heute nur noch auf wenige sachliche Geltungsbereiche beschränkt. (de)
  • Preisgesetz ist die amtliche Kurzbezeichnung für das deutsche Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung. Das Preisgesetz (PreisG) wurde am 10. April 1948 durch den Wirtschaftsrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet erlassen und am 21. April 1948 verkündet (WiGBl. S. 27). Es galt zunächst nur für die amerikanische und die britische Besetzungszone in Deutschland, sein Geltungsbereich wurde aber durch Bundesgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1950 auf die Länder der französischen Besatzungszone, zu der auch der bayerische Landkreis Lindau gehörte, ausgedehnt. Im Laufe der Jahrzehnte verlor es an Bedeutung und ist heute nur noch auf wenige sachliche Geltungsbereiche beschränkt. (de)
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  • Art. 22 G vom 18. Februar 1986
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  • Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung
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  • Preisgesetz ist die amtliche Kurzbezeichnung für das deutsche Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung. Das Preisgesetz (PreisG) wurde am 10. April 1948 durch den Wirtschaftsrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet erlassen und am 21. April 1948 verkündet (WiGBl. S. 27). Es galt zunächst nur für die amerikanische und die britische Besetzungszone in Deutschland, sein Geltungsbereich wurde aber durch Bundesgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1950 auf die Länder der französischen Besatzungszone, zu der auch der bayerische Landkreis Lindau gehörte, ausgedehnt. Im Laufe der Jahrzehnte verlor es an Bedeutung und ist heute nur noch auf wenige sachliche Geltungsbereiche beschränkt. (de)
  • Preisgesetz ist die amtliche Kurzbezeichnung für das deutsche Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung. Das Preisgesetz (PreisG) wurde am 10. April 1948 durch den Wirtschaftsrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet erlassen und am 21. April 1948 verkündet (WiGBl. S. 27). Es galt zunächst nur für die amerikanische und die britische Besetzungszone in Deutschland, sein Geltungsbereich wurde aber durch Bundesgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1950 auf die Länder der französischen Besatzungszone, zu der auch der bayerische Landkreis Lindau gehörte, ausgedehnt. Im Laufe der Jahrzehnte verlor es an Bedeutung und ist heute nur noch auf wenige sachliche Geltungsbereiche beschränkt. (de)
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  • Preisgesetz (Deutschland) (de)
  • Preisgesetz (Deutschland) (de)
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