Praeter legem (lat. am Recht vorüber, außerhalb des Gesetzes) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass eine Rechtsansicht am Recht vorbeigeht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer juristischen Diskussion eine Ansicht nicht vom Wortsinn der Norm gedeckt ist, ihr aber auch nicht entgegensteht (contra legem). Beispiele sind der sogenannte Factoringvertrag, die Sicherungsübereignung oder die Anwendung der Rasterfahndung in den 1970er Jahren in Deutschland.

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  • Praeter legem (lat. am Recht vorüber, außerhalb des Gesetzes) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass eine Rechtsansicht am Recht vorbeigeht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer juristischen Diskussion eine Ansicht nicht vom Wortsinn der Norm gedeckt ist, ihr aber auch nicht entgegensteht (contra legem). Beispiele sind der sogenannte Factoringvertrag, die Sicherungsübereignung oder die Anwendung der Rasterfahndung in den 1970er Jahren in Deutschland. (de)
  • Praeter legem (lat. am Recht vorüber, außerhalb des Gesetzes) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass eine Rechtsansicht am Recht vorbeigeht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer juristischen Diskussion eine Ansicht nicht vom Wortsinn der Norm gedeckt ist, ihr aber auch nicht entgegensteht (contra legem). Beispiele sind der sogenannte Factoringvertrag, die Sicherungsübereignung oder die Anwendung der Rasterfahndung in den 1970er Jahren in Deutschland. (de)
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  • Praeter legem (lat. am Recht vorüber, außerhalb des Gesetzes) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass eine Rechtsansicht am Recht vorbeigeht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer juristischen Diskussion eine Ansicht nicht vom Wortsinn der Norm gedeckt ist, ihr aber auch nicht entgegensteht (contra legem). Beispiele sind der sogenannte Factoringvertrag, die Sicherungsübereignung oder die Anwendung der Rasterfahndung in den 1970er Jahren in Deutschland. (de)
  • Praeter legem (lat. am Recht vorüber, außerhalb des Gesetzes) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass eine Rechtsansicht am Recht vorbeigeht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer juristischen Diskussion eine Ansicht nicht vom Wortsinn der Norm gedeckt ist, ihr aber auch nicht entgegensteht (contra legem). Beispiele sind der sogenannte Factoringvertrag, die Sicherungsübereignung oder die Anwendung der Rasterfahndung in den 1970er Jahren in Deutschland. (de)
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  • Praeter legem (de)
  • Praeter legem (de)
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