Die Planungsordnung war eine vom Vorsitzenden der staatlichen Plankommission der DDR und dem Minister der Finanzen herausgegebene grundlegende Rechtsvorschrift bzw. Anordnung über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR für einen Fünfjahrplanzeitraum. Die Planungsordnung war für die zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften verbindlich.

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  • Die Planungsordnung war eine vom Vorsitzenden der staatlichen Plankommission der DDR und dem Minister der Finanzen herausgegebene grundlegende Rechtsvorschrift bzw. Anordnung über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR für einen Fünfjahrplanzeitraum. Die Planungsordnung war für die zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften verbindlich. Sie enthielt die Festlegungen für die Planung des Reproduktionsprozesses der Volkswirtschaft und ihrer Zweige und Bereiche sowie die dazu erforderlichen Nomenklaturen und Vordrucke. Zur Planungsordnung gehörten die im Einvernehmen mit der staatlichen Plankommission von der staatlichen Zentralverwaltung für Statistik herausgegebenen Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik. Die Planungsordnung wurde durch planmethodische Regelungen ergänzt, insbesondere auch solche, die den spezifischen Bedingungen der Bereiche und Zweige angepasst sind. Auf der Grundlage der Planungsordnung wurde die Kombinatsplanung und die betriebliche Planung durch die Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens geregelt. (de)
  • Die Planungsordnung war eine vom Vorsitzenden der staatlichen Plankommission der DDR und dem Minister der Finanzen herausgegebene grundlegende Rechtsvorschrift bzw. Anordnung über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR für einen Fünfjahrplanzeitraum. Die Planungsordnung war für die zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften verbindlich. Sie enthielt die Festlegungen für die Planung des Reproduktionsprozesses der Volkswirtschaft und ihrer Zweige und Bereiche sowie die dazu erforderlichen Nomenklaturen und Vordrucke. Zur Planungsordnung gehörten die im Einvernehmen mit der staatlichen Plankommission von der staatlichen Zentralverwaltung für Statistik herausgegebenen Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik. Die Planungsordnung wurde durch planmethodische Regelungen ergänzt, insbesondere auch solche, die den spezifischen Bedingungen der Bereiche und Zweige angepasst sind. Auf der Grundlage der Planungsordnung wurde die Kombinatsplanung und die betriebliche Planung durch die Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens geregelt. (de)
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  • Die Planungsordnung war eine vom Vorsitzenden der staatlichen Plankommission der DDR und dem Minister der Finanzen herausgegebene grundlegende Rechtsvorschrift bzw. Anordnung über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR für einen Fünfjahrplanzeitraum. Die Planungsordnung war für die zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften verbindlich. (de)
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  • Planungsordnung (de)
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