Als Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnete man einen Adeligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt (Fehdebrief) und damit den Raub legitimiert (bis 1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Daher sollte man auch von Plackerern und nicht von Raubrittern sprechen.

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  • Als Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnete man einen Adeligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt (Fehdebrief) und damit den Raub legitimiert (bis 1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Daher sollte man auch von Plackerern und nicht von Raubrittern sprechen. (de)
  • Als Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnete man einen Adeligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt (Fehdebrief) und damit den Raub legitimiert (bis 1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Daher sollte man auch von Plackerern und nicht von Raubrittern sprechen. (de)
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  • Als Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnete man einen Adeligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt (Fehdebrief) und damit den Raub legitimiert (bis 1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Daher sollte man auch von Plackerern und nicht von Raubrittern sprechen. (de)
  • Als Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnete man einen Adeligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt (Fehdebrief) und damit den Raub legitimiert (bis 1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Daher sollte man auch von Plackerern und nicht von Raubrittern sprechen. (de)
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  • Plackerer (de)
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