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- Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz Pkw-EnVKV) dient der Bewertung und Kennzeichnung der Energieeffizienz neuer Personenkraftwagen. Durch die Verordnung wurde die Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen in deutsches Recht umgesetzt. Die Auszeichnung erfolgt anhand sogenannter Energie- bzw. CO2-Labels (auch „Effizienzlabel“), welche Verbraucher informieren und bei ihrer Kaufentscheidung zugunsten eines möglichst umweltfreundlichen Fahrzeugs unterstützen sollen. Da jedoch bei der Berechnungsformel der CO2-Ausstoß in Relation zum Fahrzeuggewicht gesetzt wird und somit verbrauchsstarke Fahrzeuge oft besser bewertet werden als verbrauchsarme, steht die Verordnung unter erheblicher Kritik von Umwelt- wie auch Automobilverbänden. Im Juli 2013 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Bundeswirtschaftsministerium der DUH Akteneinsicht zum Zustandekommen des Gesetzes und dem Einfluss der Autolobby dabei erteilen muss. (de)
- Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz Pkw-EnVKV) dient der Bewertung und Kennzeichnung der Energieeffizienz neuer Personenkraftwagen. Durch die Verordnung wurde die Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen in deutsches Recht umgesetzt. Die Auszeichnung erfolgt anhand sogenannter Energie- bzw. CO2-Labels (auch „Effizienzlabel“), welche Verbraucher informieren und bei ihrer Kaufentscheidung zugunsten eines möglichst umweltfreundlichen Fahrzeugs unterstützen sollen. Da jedoch bei der Berechnungsformel der CO2-Ausstoß in Relation zum Fahrzeuggewicht gesetzt wird und somit verbrauchsstarke Fahrzeuge oft besser bewertet werden als verbrauchsarme, steht die Verordnung unter erheblicher Kritik von Umwelt- wie auch Automobilverbänden. Im Juli 2013 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Bundeswirtschaftsministerium der DUH Akteneinsicht zum Zustandekommen des Gesetzes und dem Einfluss der Autolobby dabei erteilen muss. (de)
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- Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
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- Art. 330 VO vom 31. August 2015
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- Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen
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- Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz Pkw-EnVKV) dient der Bewertung und Kennzeichnung der Energieeffizienz neuer Personenkraftwagen. Durch die Verordnung wurde die Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen in deutsches Recht umgesetzt. Die Auszeichnung erfolgt anhand sogenannter Energie- bzw. CO2-Labels (auch „Effizienzlabel“), welche Verbraucher informieren und bei ihrer Kaufentscheidung zugunsten eines möglichst umweltfreundlichen Fahrzeugs unterstützen sollen. Da jedoch bei der Berechnungsformel der CO2-Ausstoß in Relation zum Fahrzeuggewicht gesetzt wird und somit verbrauchsstarke Fahrzeuge oft besser bewertet werden als verbrauchsarme, steht di (de)
- Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz Pkw-EnVKV) dient der Bewertung und Kennzeichnung der Energieeffizienz neuer Personenkraftwagen. Durch die Verordnung wurde die Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen in deutsches Recht umgesetzt. Die Auszeichnung erfolgt anhand sogenannter Energie- bzw. CO2-Labels (auch „Effizienzlabel“), welche Verbraucher informieren und bei ihrer Kaufentscheidung zugunsten eines möglichst umweltfreundlichen Fahrzeugs unterstützen sollen. Da jedoch bei der Berechnungsformel der CO2-Ausstoß in Relation zum Fahrzeuggewicht gesetzt wird und somit verbrauchsstarke Fahrzeuge oft besser bewertet werden als verbrauchsarme, steht di (de)
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- Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (de)
- Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (de)
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