Das Pfleggericht war eine bayerische, österreichische und salzburgische Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert, ausgestattet mit hoheitlicher Gewalt. Die Pfleggerichte wurden dann auch im Laufe des Mittelalters in Österreich Landgerichte, also Verwaltungsbezirke, ab 1802 auch in Bayern. Einem Pfleggericht stand ein (Land-)Pfleger, zuweilen auch (Land-)Richter genannt, vor. Er übte die zivile Verwaltung, die Polizeigewalt, die strafrechtliche Gewalt und die militärische Leitung aus.

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  • Das Pfleggericht war eine bayerische, österreichische und salzburgische Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert, ausgestattet mit hoheitlicher Gewalt. Die Pfleggerichte wurden dann auch im Laufe des Mittelalters in Österreich Landgerichte, also Verwaltungsbezirke, ab 1802 auch in Bayern. Einem Pfleggericht stand ein (Land-)Pfleger, zuweilen auch (Land-)Richter genannt, vor. Er übte die zivile Verwaltung, die Polizeigewalt, die strafrechtliche Gewalt und die militärische Leitung aus. Unterstellt waren die Schrannen (Dorfgerichte der ersten Instanz), und auch die Pfarren (Verwaltungssprengel der ersten Instanz) – die (politischen) Gemeinden entwickelten sich erst im Laufe des früheren 19. Jahrhunderts. (de)
  • Das Pfleggericht war eine bayerische, österreichische und salzburgische Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert, ausgestattet mit hoheitlicher Gewalt. Die Pfleggerichte wurden dann auch im Laufe des Mittelalters in Österreich Landgerichte, also Verwaltungsbezirke, ab 1802 auch in Bayern. Einem Pfleggericht stand ein (Land-)Pfleger, zuweilen auch (Land-)Richter genannt, vor. Er übte die zivile Verwaltung, die Polizeigewalt, die strafrechtliche Gewalt und die militärische Leitung aus. Unterstellt waren die Schrannen (Dorfgerichte der ersten Instanz), und auch die Pfarren (Verwaltungssprengel der ersten Instanz) – die (politischen) Gemeinden entwickelten sich erst im Laufe des früheren 19. Jahrhunderts. (de)
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  • Das Pfleggericht war eine bayerische, österreichische und salzburgische Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert, ausgestattet mit hoheitlicher Gewalt. Die Pfleggerichte wurden dann auch im Laufe des Mittelalters in Österreich Landgerichte, also Verwaltungsbezirke, ab 1802 auch in Bayern. Einem Pfleggericht stand ein (Land-)Pfleger, zuweilen auch (Land-)Richter genannt, vor. Er übte die zivile Verwaltung, die Polizeigewalt, die strafrechtliche Gewalt und die militärische Leitung aus. (de)
  • Das Pfleggericht war eine bayerische, österreichische und salzburgische Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert, ausgestattet mit hoheitlicher Gewalt. Die Pfleggerichte wurden dann auch im Laufe des Mittelalters in Österreich Landgerichte, also Verwaltungsbezirke, ab 1802 auch in Bayern. Einem Pfleggericht stand ein (Land-)Pfleger, zuweilen auch (Land-)Richter genannt, vor. Er übte die zivile Verwaltung, die Polizeigewalt, die strafrechtliche Gewalt und die militärische Leitung aus. (de)
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  • Pfleggericht (de)
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