Pflegekurse sind in Deutschland eine verpflichtende Dienstleistung der Pflegekassen für ehrenamtlich Pflegende und interessierte Personen. Der Anspruch auf Pflegekurse ist in § 45 SGB XI festgelegt. Die Teilnahme an Pflegekursen ist für die Teilnehmer unentgeltlich, die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegekassen führen Pflegekurse selber durch oder bieten diese in Kooperationen mit anderen Dienstleistern, wie z. B. Pflegediensten, Sozialstationen, der Volkshochschule oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, an.

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  • Pflegekurse sind in Deutschland eine verpflichtende Dienstleistung der Pflegekassen für ehrenamtlich Pflegende und interessierte Personen. Der Anspruch auf Pflegekurse ist in § 45 SGB XI festgelegt. Die Teilnahme an Pflegekursen ist für die Teilnehmer unentgeltlich, die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegekassen führen Pflegekurse selber durch oder bieten diese in Kooperationen mit anderen Dienstleistern, wie z. B. Pflegediensten, Sozialstationen, der Volkshochschule oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, an. (de)
  • Pflegekurse sind in Deutschland eine verpflichtende Dienstleistung der Pflegekassen für ehrenamtlich Pflegende und interessierte Personen. Der Anspruch auf Pflegekurse ist in § 45 SGB XI festgelegt. Die Teilnahme an Pflegekursen ist für die Teilnehmer unentgeltlich, die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegekassen führen Pflegekurse selber durch oder bieten diese in Kooperationen mit anderen Dienstleistern, wie z. B. Pflegediensten, Sozialstationen, der Volkshochschule oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, an. (de)
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  • Pflegekurse sind in Deutschland eine verpflichtende Dienstleistung der Pflegekassen für ehrenamtlich Pflegende und interessierte Personen. Der Anspruch auf Pflegekurse ist in § 45 SGB XI festgelegt. Die Teilnahme an Pflegekursen ist für die Teilnehmer unentgeltlich, die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegekassen führen Pflegekurse selber durch oder bieten diese in Kooperationen mit anderen Dienstleistern, wie z. B. Pflegediensten, Sozialstationen, der Volkshochschule oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, an. (de)
  • Pflegekurse sind in Deutschland eine verpflichtende Dienstleistung der Pflegekassen für ehrenamtlich Pflegende und interessierte Personen. Der Anspruch auf Pflegekurse ist in § 45 SGB XI festgelegt. Die Teilnahme an Pflegekursen ist für die Teilnehmer unentgeltlich, die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegekassen führen Pflegekurse selber durch oder bieten diese in Kooperationen mit anderen Dienstleistern, wie z. B. Pflegediensten, Sozialstationen, der Volkshochschule oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, an. (de)
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  • Pflegekurs (de)
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