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- Die Petersberg-Aufgaben wurden Ende Juni 1992 beim Gipfel des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) festgelegt. Sie sollten zunächst von der Verteidigungskomponente der WEU durchgeführt werden und umfassten 1.
* humanitäre Aufgaben, 2.
* Rettungseinsätze, 3.
* friedenserhaltende Aufgaben sowie 4.
* Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen (Vertrag von Amsterdam, Art. J.7, Ziff. 2). Diese Aufgaben gingen später auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union über, ebenso wie die meisten Komponenten der WEU. Benannt sind die Aufgaben nach dem Tagungsort, dem Gästehaus der Bundesrepublik Deutschland auf dem Petersberg. (de)
- Die Petersberg-Aufgaben wurden Ende Juni 1992 beim Gipfel des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) festgelegt. Sie sollten zunächst von der Verteidigungskomponente der WEU durchgeführt werden und umfassten 1.
* humanitäre Aufgaben, 2.
* Rettungseinsätze, 3.
* friedenserhaltende Aufgaben sowie 4.
* Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen (Vertrag von Amsterdam, Art. J.7, Ziff. 2). Diese Aufgaben gingen später auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union über, ebenso wie die meisten Komponenten der WEU. Benannt sind die Aufgaben nach dem Tagungsort, dem Gästehaus der Bundesrepublik Deutschland auf dem Petersberg. (de)
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- Die Petersberg-Aufgaben wurden Ende Juni 1992 beim Gipfel des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) festgelegt. Sie sollten zunächst von der Verteidigungskomponente der WEU durchgeführt werden und umfassten 1.
* humanitäre Aufgaben, 2.
* Rettungseinsätze, 3.
* friedenserhaltende Aufgaben sowie 4.
* Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen (Vertrag von Amsterdam, Art. J.7, Ziff. 2). Benannt sind die Aufgaben nach dem Tagungsort, dem Gästehaus der Bundesrepublik Deutschland auf dem Petersberg. (de)
- Die Petersberg-Aufgaben wurden Ende Juni 1992 beim Gipfel des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) festgelegt. Sie sollten zunächst von der Verteidigungskomponente der WEU durchgeführt werden und umfassten 1.
* humanitäre Aufgaben, 2.
* Rettungseinsätze, 3.
* friedenserhaltende Aufgaben sowie 4.
* Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen (Vertrag von Amsterdam, Art. J.7, Ziff. 2). Benannt sind die Aufgaben nach dem Tagungsort, dem Gästehaus der Bundesrepublik Deutschland auf dem Petersberg. (de)
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- Petersberg-Aufgaben (de)
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