Peter Stump (* 1525; † 31. Oktober 1589 in Bedburg), genannt Stubbe-Peter, beging nach Auffassung der damaligen Justiz im Zeitraum von 25 Jahren in der Gestalt eines Werwolfes mindestens 16 Morde, Vergewaltigungen sowie Inzest. Des Weiteren wurden ihm Zauberei und das Zusammenleben mit einer „Teufelin“ vorgeworfen. Am 28. Oktober 1589 als schuldig befunden, wurde er wenige Tage später durch Rädern und Enthauptung hingerichtet. Sein Leichnam wurde im Anschluss verbrannt. In Erinnerung an diesen Fall heißt der Werwolf in dieser Gegend bis heute Stüpp.

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  • Peter Stump (* 1525; † 31. Oktober 1589 in Bedburg), genannt Stubbe-Peter, beging nach Auffassung der damaligen Justiz im Zeitraum von 25 Jahren in der Gestalt eines Werwolfes mindestens 16 Morde, Vergewaltigungen sowie Inzest. Des Weiteren wurden ihm Zauberei und das Zusammenleben mit einer „Teufelin“ vorgeworfen. Am 28. Oktober 1589 als schuldig befunden, wurde er wenige Tage später durch Rädern und Enthauptung hingerichtet. Sein Leichnam wurde im Anschluss verbrannt. In der Literatur sind etwa 250 Werwolf-Prozesse aus der Zeit zwischen 1423 und 1720 belegt. Dieser Fall fand 1589/1590 sogar in den Niederlanden, England und Dänemark Beachtung. Seine Taten und die Hinrichtung wurden auf Kupferstichen dargestellt. Der Fall ist vor allem durch diese ausländischen Publikationen überliefert. Die Akten zu diesem Hexenprozess haben sich nicht erhalten. Die zeitgenössischen Quellen und Flugblätter sprechen alle davon, dass Stump gerichtet wurde. Ausdrücklich wird die Urgicht erwähnt. In Erinnerung an diesen Fall heißt der Werwolf in dieser Gegend bis heute Stüpp. (de)
  • Peter Stump (* 1525; † 31. Oktober 1589 in Bedburg), genannt Stubbe-Peter, beging nach Auffassung der damaligen Justiz im Zeitraum von 25 Jahren in der Gestalt eines Werwolfes mindestens 16 Morde, Vergewaltigungen sowie Inzest. Des Weiteren wurden ihm Zauberei und das Zusammenleben mit einer „Teufelin“ vorgeworfen. Am 28. Oktober 1589 als schuldig befunden, wurde er wenige Tage später durch Rädern und Enthauptung hingerichtet. Sein Leichnam wurde im Anschluss verbrannt. In der Literatur sind etwa 250 Werwolf-Prozesse aus der Zeit zwischen 1423 und 1720 belegt. Dieser Fall fand 1589/1590 sogar in den Niederlanden, England und Dänemark Beachtung. Seine Taten und die Hinrichtung wurden auf Kupferstichen dargestellt. Der Fall ist vor allem durch diese ausländischen Publikationen überliefert. Die Akten zu diesem Hexenprozess haben sich nicht erhalten. Die zeitgenössischen Quellen und Flugblätter sprechen alle davon, dass Stump gerichtet wurde. Ausdrücklich wird die Urgicht erwähnt. In Erinnerung an diesen Fall heißt der Werwolf in dieser Gegend bis heute Stüpp. (de)
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  • Peter Stump (* 1525; † 31. Oktober 1589 in Bedburg), genannt Stubbe-Peter, beging nach Auffassung der damaligen Justiz im Zeitraum von 25 Jahren in der Gestalt eines Werwolfes mindestens 16 Morde, Vergewaltigungen sowie Inzest. Des Weiteren wurden ihm Zauberei und das Zusammenleben mit einer „Teufelin“ vorgeworfen. Am 28. Oktober 1589 als schuldig befunden, wurde er wenige Tage später durch Rädern und Enthauptung hingerichtet. Sein Leichnam wurde im Anschluss verbrannt. In Erinnerung an diesen Fall heißt der Werwolf in dieser Gegend bis heute Stüpp. (de)
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