Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine Ausrüstung, die berufsgenossenschaftlich Versicherte bei Absturzgefahr benutzen müssen, wenn eine technische oder organisatorische Absturzsicherung nicht möglich ist.

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  • Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine Ausrüstung, die berufsgenossenschaftlich Versicherte bei Absturzgefahr benutzen müssen, wenn eine technische oder organisatorische Absturzsicherung nicht möglich ist. (de)
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  • Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine Ausrüstung, die berufsgenossenschaftlich Versicherte bei Absturzgefahr benutzen müssen, wenn eine technische oder organisatorische Absturzsicherung nicht möglich ist. (de)
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  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (de)
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