Personenbeweise sind im Prozessrecht Beweismittel über oder durch natürliche Personen, die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) und dem Gericht dem Nachweis einer Straftat oder Täterschaft dienen. Dies betrifft überwiegend Aussagen, aber auch Alibis.

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  • Personenbeweise sind im Prozessrecht Beweismittel über oder durch natürliche Personen, die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) und dem Gericht dem Nachweis einer Straftat oder Täterschaft dienen. Dies betrifft überwiegend Aussagen, aber auch Alibis. (de)
  • Personenbeweise sind im Prozessrecht Beweismittel über oder durch natürliche Personen, die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) und dem Gericht dem Nachweis einer Straftat oder Täterschaft dienen. Dies betrifft überwiegend Aussagen, aber auch Alibis. (de)
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  • Personenbeweis (de)
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