Von Perplexität spricht man in der Rechtswissenschaft wenn eine Äußerung (z. B. eine Willenserklärung oder eine Vertragsregelung) mehrere Bestimmungen enthält, die sich widersprechen und deren Vorrang sich auch nicht durch Auslegung ermitteln lässt. Eine derartige Äußerung ist als Willenserklärung oder als Vertragsregelung unwirksam. Beseitigt die Auslegung den Widerspruch zwischen mehreren Bestimmungen, indem sie einer den Vorrang zuweist, so ist die Willenserklärung oder Vertragsregelung wirksam.

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  • Von Perplexität spricht man in der Rechtswissenschaft wenn eine Äußerung (z. B. eine Willenserklärung oder eine Vertragsregelung) mehrere Bestimmungen enthält, die sich widersprechen und deren Vorrang sich auch nicht durch Auslegung ermitteln lässt. Eine derartige Äußerung ist als Willenserklärung oder als Vertragsregelung unwirksam. Beseitigt die Auslegung den Widerspruch zwischen mehreren Bestimmungen, indem sie einer den Vorrang zuweist, so ist die Willenserklärung oder Vertragsregelung wirksam. (de)
  • Von Perplexität spricht man in der Rechtswissenschaft wenn eine Äußerung (z. B. eine Willenserklärung oder eine Vertragsregelung) mehrere Bestimmungen enthält, die sich widersprechen und deren Vorrang sich auch nicht durch Auslegung ermitteln lässt. Eine derartige Äußerung ist als Willenserklärung oder als Vertragsregelung unwirksam. Beseitigt die Auslegung den Widerspruch zwischen mehreren Bestimmungen, indem sie einer den Vorrang zuweist, so ist die Willenserklärung oder Vertragsregelung wirksam. (de)
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  • Von Perplexität spricht man in der Rechtswissenschaft wenn eine Äußerung (z. B. eine Willenserklärung oder eine Vertragsregelung) mehrere Bestimmungen enthält, die sich widersprechen und deren Vorrang sich auch nicht durch Auslegung ermitteln lässt. Eine derartige Äußerung ist als Willenserklärung oder als Vertragsregelung unwirksam. Beseitigt die Auslegung den Widerspruch zwischen mehreren Bestimmungen, indem sie einer den Vorrang zuweist, so ist die Willenserklärung oder Vertragsregelung wirksam. (de)
  • Von Perplexität spricht man in der Rechtswissenschaft wenn eine Äußerung (z. B. eine Willenserklärung oder eine Vertragsregelung) mehrere Bestimmungen enthält, die sich widersprechen und deren Vorrang sich auch nicht durch Auslegung ermitteln lässt. Eine derartige Äußerung ist als Willenserklärung oder als Vertragsregelung unwirksam. Beseitigt die Auslegung den Widerspruch zwischen mehreren Bestimmungen, indem sie einer den Vorrang zuweist, so ist die Willenserklärung oder Vertragsregelung wirksam. (de)
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  • Perplexität (Recht) (de)
  • Perplexität (Recht) (de)
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