Partikularkonzilien sind nach dem geltenden Recht der Lateinischen Kirche das Plenarkonzil und das Provinzialkonzil (can. 439 ff Codex Iuris Canonici). Es handelt sich um eine Versammlung einer Teilkirche, im Unterschied zum Ökumenischen Konzil, das eine Versammlung der Gesamtkirche ist.

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  • Partikularkonzilien sind nach dem geltenden Recht der Lateinischen Kirche das Plenarkonzil und das Provinzialkonzil (can. 439 ff Codex Iuris Canonici). Es handelt sich um eine Versammlung einer Teilkirche, im Unterschied zum Ökumenischen Konzil, das eine Versammlung der Gesamtkirche ist. (de)
  • Partikularkonzilien sind nach dem geltenden Recht der Lateinischen Kirche das Plenarkonzil und das Provinzialkonzil (can. 439 ff Codex Iuris Canonici). Es handelt sich um eine Versammlung einer Teilkirche, im Unterschied zum Ökumenischen Konzil, das eine Versammlung der Gesamtkirche ist. (de)
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  • Partikularkonzil (de)
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