Politische Parteien legen die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, oft auch Statut genannt, nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 des Parteiengesetzes verpflichtet. Kernpunkte der Satzung sind in der Regel: * Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei * Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten * Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder * Beschlussfassungsvorschriften * Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen * Finanzierungsvorschriften

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  • Politische Parteien legen die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, oft auch Statut genannt, nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 des Parteiengesetzes verpflichtet. Kernpunkte der Satzung sind in der Regel: * Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei * Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten * Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder * Beschlussfassungsvorschriften * Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen * Finanzierungsvorschriften (de)
  • Politische Parteien legen die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, oft auch Statut genannt, nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 des Parteiengesetzes verpflichtet. Kernpunkte der Satzung sind in der Regel: * Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei * Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten * Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder * Beschlussfassungsvorschriften * Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen * Finanzierungsvorschriften (de)
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  • Politische Parteien legen die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, oft auch Statut genannt, nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 des Parteiengesetzes verpflichtet. Kernpunkte der Satzung sind in der Regel: * Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei * Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten * Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder * Beschlussfassungsvorschriften * Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen * Finanzierungsvorschriften (de)
  • Politische Parteien legen die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, oft auch Statut genannt, nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 des Parteiengesetzes verpflichtet. Kernpunkte der Satzung sind in der Regel: * Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei * Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten * Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder * Beschlussfassungsvorschriften * Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen * Finanzierungsvorschriften (de)
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  • Parteisatzung (de)
  • Parteisatzung (de)
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