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- Unter einer parlamentsgebundenen Exekutivgewalt (bzw. an das Parlament gebundener Exekutive) versteht man jede Regierung, die durch das Parlament, also die Legislative, gewählt wurde und von dessen Vertrauen abhängig ist. Ein Sonderfall ist das gleichnamige Regierungssystem, bei welchem die gesamte Exekutive vom Parlamentsvertrauen abhängig ist. (de)
- Unter einer parlamentsgebundenen Exekutivgewalt (bzw. an das Parlament gebundener Exekutive) versteht man jede Regierung, die durch das Parlament, also die Legislative, gewählt wurde und von dessen Vertrauen abhängig ist. Ein Sonderfall ist das gleichnamige Regierungssystem, bei welchem die gesamte Exekutive vom Parlamentsvertrauen abhängig ist. (de)
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- Unter einer parlamentsgebundenen Exekutivgewalt (bzw. an das Parlament gebundener Exekutive) versteht man jede Regierung, die durch das Parlament, also die Legislative, gewählt wurde und von dessen Vertrauen abhängig ist. Ein Sonderfall ist das gleichnamige Regierungssystem, bei welchem die gesamte Exekutive vom Parlamentsvertrauen abhängig ist. (de)
- Unter einer parlamentsgebundenen Exekutivgewalt (bzw. an das Parlament gebundener Exekutive) versteht man jede Regierung, die durch das Parlament, also die Legislative, gewählt wurde und von dessen Vertrauen abhängig ist. Ein Sonderfall ist das gleichnamige Regierungssystem, bei welchem die gesamte Exekutive vom Parlamentsvertrauen abhängig ist. (de)
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- Parlamentsgebundene Exekutivgewalt (de)
- Parlamentsgebundene Exekutivgewalt (de)
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