Als Parlamentsdokumentation wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Informationssystem bezeichnet, das über die Tätigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Deutschen Bundesrates oder eines Landesparlamentes informiert. Die für dieses Informationssystem synonym verwendeten Bezeichnungen können beispielsweise aber auch Parlamentsdatenbank, Landtagsdokumentationssystem, Offenes Parlamentarisches Auskunftssystem, Dokumentationsdatenbank oder Landtagsinformationssystem lauten.

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  • Als Parlamentsdokumentation wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Informationssystem bezeichnet, das über die Tätigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Deutschen Bundesrates oder eines Landesparlamentes informiert. Die für dieses Informationssystem synonym verwendeten Bezeichnungen können beispielsweise aber auch Parlamentsdatenbank, Landtagsdokumentationssystem, Offenes Parlamentarisches Auskunftssystem, Dokumentationsdatenbank oder Landtagsinformationssystem lauten. Das System enthält Informationen zur öffentlich zugänglichen Arbeit der Abgeordneten und der Parlamente. Auch weist es Parlamentsmaterialien wie Drucksachen und Plenarprotokolle auf. Ermöglicht wird ein Zugriff auf elektronische Dokumente, die vor und nach der Deutschen Wiedervereinigung angelegt wurden. Parlamentarier und Nichtparlamentarier können in dem Datenbanksystem recherchieren, die Rechercheergebnisse ansehen, speichern sowie ausdrucken. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. (de)
  • Als Parlamentsdokumentation wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Informationssystem bezeichnet, das über die Tätigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Deutschen Bundesrates oder eines Landesparlamentes informiert. Die für dieses Informationssystem synonym verwendeten Bezeichnungen können beispielsweise aber auch Parlamentsdatenbank, Landtagsdokumentationssystem, Offenes Parlamentarisches Auskunftssystem, Dokumentationsdatenbank oder Landtagsinformationssystem lauten. Das System enthält Informationen zur öffentlich zugänglichen Arbeit der Abgeordneten und der Parlamente. Auch weist es Parlamentsmaterialien wie Drucksachen und Plenarprotokolle auf. Ermöglicht wird ein Zugriff auf elektronische Dokumente, die vor und nach der Deutschen Wiedervereinigung angelegt wurden. Parlamentarier und Nichtparlamentarier können in dem Datenbanksystem recherchieren, die Rechercheergebnisse ansehen, speichern sowie ausdrucken. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. (de)
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  • Als Parlamentsdokumentation wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Informationssystem bezeichnet, das über die Tätigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Deutschen Bundesrates oder eines Landesparlamentes informiert. Die für dieses Informationssystem synonym verwendeten Bezeichnungen können beispielsweise aber auch Parlamentsdatenbank, Landtagsdokumentationssystem, Offenes Parlamentarisches Auskunftssystem, Dokumentationsdatenbank oder Landtagsinformationssystem lauten. (de)
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  • Parlamentsdokumentation (de)
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