Unter originärem Eigentumserwerb versteht man den ursprünglichen Erwerb des Eigentums an einer Sache, d.h. die Aneignung (auch: Okkupation), im Gegensatz zum Erwerb kraft Rechtsgeschäft (derivativer Eigentumserwerb). Diese Art des Erwerbs von Eigentum wird oft auch Eigentumserwerb durch Gesetz genannt.

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  • Unter originärem Eigentumserwerb versteht man den ursprünglichen Erwerb des Eigentums an einer Sache, d.h. die Aneignung (auch: Okkupation), im Gegensatz zum Erwerb kraft Rechtsgeschäft (derivativer Eigentumserwerb). Diese Art des Erwerbs von Eigentum wird oft auch Eigentumserwerb durch Gesetz genannt. (de)
  • Unter originärem Eigentumserwerb versteht man den ursprünglichen Erwerb des Eigentums an einer Sache, d.h. die Aneignung (auch: Okkupation), im Gegensatz zum Erwerb kraft Rechtsgeschäft (derivativer Eigentumserwerb). Diese Art des Erwerbs von Eigentum wird oft auch Eigentumserwerb durch Gesetz genannt. (de)
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  • Unter originärem Eigentumserwerb versteht man den ursprünglichen Erwerb des Eigentums an einer Sache, d.h. die Aneignung (auch: Okkupation), im Gegensatz zum Erwerb kraft Rechtsgeschäft (derivativer Eigentumserwerb). Diese Art des Erwerbs von Eigentum wird oft auch Eigentumserwerb durch Gesetz genannt. (de)
  • Unter originärem Eigentumserwerb versteht man den ursprünglichen Erwerb des Eigentums an einer Sache, d.h. die Aneignung (auch: Okkupation), im Gegensatz zum Erwerb kraft Rechtsgeschäft (derivativer Eigentumserwerb). Diese Art des Erwerbs von Eigentum wird oft auch Eigentumserwerb durch Gesetz genannt. (de)
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  • Originärer Eigentumserwerb (de)
  • Originärer Eigentumserwerb (de)
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