Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Ein Organ kann von einer einzigen Person verkörpert werden (Einzelorgane, beispielsweise alleiniger Geschäftsführer) oder aus mehreren Personen (Gremien bzw. Kollegialorgane, beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) bestehen. Die natürlichen Personen, die als einzelne Mitglieder eines Organs dessen Zuständigkeit wahrnehmen, werden als Organwalter bezeichnet.

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  • Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Ein Organ kann von einer einzigen Person verkörpert werden (Einzelorgane, beispielsweise alleiniger Geschäftsführer) oder aus mehreren Personen (Gremien bzw. Kollegialorgane, beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) bestehen. Die natürlichen Personen, die als einzelne Mitglieder eines Organs dessen Zuständigkeit wahrnehmen, werden als Organwalter bezeichnet. (de)
  • Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Ein Organ kann von einer einzigen Person verkörpert werden (Einzelorgane, beispielsweise alleiniger Geschäftsführer) oder aus mehreren Personen (Gremien bzw. Kollegialorgane, beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) bestehen. Die natürlichen Personen, die als einzelne Mitglieder eines Organs dessen Zuständigkeit wahrnehmen, werden als Organwalter bezeichnet. (de)
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  • Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Ein Organ kann von einer einzigen Person verkörpert werden (Einzelorgane, beispielsweise alleiniger Geschäftsführer) oder aus mehreren Personen (Gremien bzw. Kollegialorgane, beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) bestehen. Die natürlichen Personen, die als einzelne Mitglieder eines Organs dessen Zuständigkeit wahrnehmen, werden als Organwalter bezeichnet. (de)
  • Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Ein Organ kann von einer einzigen Person verkörpert werden (Einzelorgane, beispielsweise alleiniger Geschäftsführer) oder aus mehreren Personen (Gremien bzw. Kollegialorgane, beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) bestehen. Die natürlichen Personen, die als einzelne Mitglieder eines Organs dessen Zuständigkeit wahrnehmen, werden als Organwalter bezeichnet. (de)
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  • Organ (Recht) (de)
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