Das Ordinariat (von lateinisch episcopus ordinarius „Diözesanbischof“) oder Generalvikariat ist die zentrale Verwaltungsbehörde einer Diözese und unterstützt den Ortsordinarius in der Verwaltung. Die Leitung hat für gewöhnlich ein Generalvikar inne, der als Stellvertreter des Bischofs und mit stellvertretender ordentlicher Gewalt oder Vollmacht ausgestattet für die Verwaltungsaufgaben zuständig ist (can. 131 CIC). Als kuriale Behörde ist das Ordinariat neben dem Offizialat Teil der Diözesankurie.

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  • Das Ordinariat (von lateinisch episcopus ordinarius „Diözesanbischof“) oder Generalvikariat ist die zentrale Verwaltungsbehörde einer Diözese und unterstützt den Ortsordinarius in der Verwaltung. Die Leitung hat für gewöhnlich ein Generalvikar inne, der als Stellvertreter des Bischofs und mit stellvertretender ordentlicher Gewalt oder Vollmacht ausgestattet für die Verwaltungsaufgaben zuständig ist (can. 131 CIC). Als kuriale Behörde ist das Ordinariat neben dem Offizialat Teil der Diözesankurie. (de)
  • Das Ordinariat (von lateinisch episcopus ordinarius „Diözesanbischof“) oder Generalvikariat ist die zentrale Verwaltungsbehörde einer Diözese und unterstützt den Ortsordinarius in der Verwaltung. Die Leitung hat für gewöhnlich ein Generalvikar inne, der als Stellvertreter des Bischofs und mit stellvertretender ordentlicher Gewalt oder Vollmacht ausgestattet für die Verwaltungsaufgaben zuständig ist (can. 131 CIC). Als kuriale Behörde ist das Ordinariat neben dem Offizialat Teil der Diözesankurie. (de)
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  • Das Ordinariat (von lateinisch episcopus ordinarius „Diözesanbischof“) oder Generalvikariat ist die zentrale Verwaltungsbehörde einer Diözese und unterstützt den Ortsordinarius in der Verwaltung. Die Leitung hat für gewöhnlich ein Generalvikar inne, der als Stellvertreter des Bischofs und mit stellvertretender ordentlicher Gewalt oder Vollmacht ausgestattet für die Verwaltungsaufgaben zuständig ist (can. 131 CIC). Als kuriale Behörde ist das Ordinariat neben dem Offizialat Teil der Diözesankurie. (de)
  • Das Ordinariat (von lateinisch episcopus ordinarius „Diözesanbischof“) oder Generalvikariat ist die zentrale Verwaltungsbehörde einer Diözese und unterstützt den Ortsordinarius in der Verwaltung. Die Leitung hat für gewöhnlich ein Generalvikar inne, der als Stellvertreter des Bischofs und mit stellvertretender ordentlicher Gewalt oder Vollmacht ausgestattet für die Verwaltungsaufgaben zuständig ist (can. 131 CIC). Als kuriale Behörde ist das Ordinariat neben dem Offizialat Teil der Diözesankurie. (de)
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  • Ordinariat (Behörde) (de)
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