Mit dem deutschen Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) vom 26. Juli 1957 wurden die bis dahin gem. Art. 123 GG fortgeltenden Ordensgesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben. Das Ordensgesetz sollte einerseits die Frage klären, welche vor dem 8. Mai 1945 verliehenen Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland getragen werden dürfen, insbesondere solche aus der NS-Zeit, andererseits regeln, welche Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden.

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  • Mit dem deutschen Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) vom 26. Juli 1957 wurden die bis dahin gem. Art. 123 GG fortgeltenden Ordensgesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben. Das Ordensgesetz sollte einerseits die Frage klären, welche vor dem 8. Mai 1945 verliehenen Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland getragen werden dürfen, insbesondere solche aus der NS-Zeit, andererseits regeln, welche Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden. Nach Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 durften Titel nur als Amts- und Berufsbezeichnungen, Orden und Ehrenzeichen überhaupt nicht vergeben werden. (de)
  • Mit dem deutschen Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) vom 26. Juli 1957 wurden die bis dahin gem. Art. 123 GG fortgeltenden Ordensgesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben. Das Ordensgesetz sollte einerseits die Frage klären, welche vor dem 8. Mai 1945 verliehenen Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland getragen werden dürfen, insbesondere solche aus der NS-Zeit, andererseits regeln, welche Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden. Nach Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 durften Titel nur als Amts- und Berufsbezeichnungen, Orden und Ehrenzeichen überhaupt nicht vergeben werden. (de)
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  • Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
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  • Mit dem deutschen Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) vom 26. Juli 1957 wurden die bis dahin gem. Art. 123 GG fortgeltenden Ordensgesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben. Das Ordensgesetz sollte einerseits die Frage klären, welche vor dem 8. Mai 1945 verliehenen Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland getragen werden dürfen, insbesondere solche aus der NS-Zeit, andererseits regeln, welche Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden. (de)
  • Mit dem deutschen Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) vom 26. Juli 1957 wurden die bis dahin gem. Art. 123 GG fortgeltenden Ordensgesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben. Das Ordensgesetz sollte einerseits die Frage klären, welche vor dem 8. Mai 1945 verliehenen Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland getragen werden dürfen, insbesondere solche aus der NS-Zeit, andererseits regeln, welche Auszeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden. (de)
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  • Ordensgesetz (de)
  • Ordensgesetz (de)
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