Ein Omnibus (lat. omnibus „allen“ bzw. „für alle“, Dativ Plural von omnis), kurz Bus, ist ein großes Straßenfahrzeug, das der Beförderung zahlreicher Personen dient, z. B. im öffentlichen Personennahverkehr. In der Europäischen Union gelten gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG motorisch angetriebene Landfahrzeuge der Klassen M2 oder M3 mit mehr als acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz amtlich als Kraftomnibus (KOM) und sind Kraftfahrzeuge. In der Schweiz werden Motorfahrzeuge der Klasse M2 über 3,50 t oder M3 gemäß VTS Art. 11 Abs. 2b als Gesellschaftswagen bezeichnet.

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  • Ein Omnibus (lat. omnibus „allen“ bzw. „für alle“, Dativ Plural von omnis), kurz Bus, ist ein großes Straßenfahrzeug, das der Beförderung zahlreicher Personen dient, z. B. im öffentlichen Personennahverkehr. In der Europäischen Union gelten gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG motorisch angetriebene Landfahrzeuge der Klassen M2 oder M3 mit mehr als acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz amtlich als Kraftomnibus (KOM) und sind Kraftfahrzeuge. In der Schweiz werden Motorfahrzeuge der Klasse M2 über 3,50 t oder M3 gemäß VTS Art. 11 Abs. 2b als Gesellschaftswagen bezeichnet. In Österreich und der Schweiz werden sie umgangssprachlich meist als Autobus bezeichnet. Reisebusse werden in der Schweiz mit dem französischen Wort Car oder Reisecar, seltener auch Autocar bezeichnet. Eng mit dem Omnibus verwandt ist der Oberleitungsbus beziehungsweise Trolleybus, der jedoch aufgrund seiner Abhängigkeit von einer Fahrleitung eine Sonderstellung einnimmt. Weil er ähnlich einer Straßenbahn an eine feste Infrastruktur gebunden ist, gelten für ihn in einigen Ländern besondere gesetzliche Regelungen. (de)
  • Ein Omnibus (lat. omnibus „allen“ bzw. „für alle“, Dativ Plural von omnis), kurz Bus, ist ein großes Straßenfahrzeug, das der Beförderung zahlreicher Personen dient, z. B. im öffentlichen Personennahverkehr. In der Europäischen Union gelten gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG motorisch angetriebene Landfahrzeuge der Klassen M2 oder M3 mit mehr als acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz amtlich als Kraftomnibus (KOM) und sind Kraftfahrzeuge. In der Schweiz werden Motorfahrzeuge der Klasse M2 über 3,50 t oder M3 gemäß VTS Art. 11 Abs. 2b als Gesellschaftswagen bezeichnet. In Österreich und der Schweiz werden sie umgangssprachlich meist als Autobus bezeichnet. Reisebusse werden in der Schweiz mit dem französischen Wort Car oder Reisecar, seltener auch Autocar bezeichnet. Eng mit dem Omnibus verwandt ist der Oberleitungsbus beziehungsweise Trolleybus, der jedoch aufgrund seiner Abhängigkeit von einer Fahrleitung eine Sonderstellung einnimmt. Weil er ähnlich einer Straßenbahn an eine feste Infrastruktur gebunden ist, gelten für ihn in einigen Ländern besondere gesetzliche Regelungen. (de)
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  • Ein Omnibus (lat. omnibus „allen“ bzw. „für alle“, Dativ Plural von omnis), kurz Bus, ist ein großes Straßenfahrzeug, das der Beförderung zahlreicher Personen dient, z. B. im öffentlichen Personennahverkehr. In der Europäischen Union gelten gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG motorisch angetriebene Landfahrzeuge der Klassen M2 oder M3 mit mehr als acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz amtlich als Kraftomnibus (KOM) und sind Kraftfahrzeuge. In der Schweiz werden Motorfahrzeuge der Klasse M2 über 3,50 t oder M3 gemäß VTS Art. 11 Abs. 2b als Gesellschaftswagen bezeichnet. (de)
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