Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff offene Stadt jedoch nicht verwendet: Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen. Davon abweichend wird der Begriff offene Stadt auch als Synonym für unbefestigte Stadt verwendet.

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  • Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff offene Stadt jedoch nicht verwendet: Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen. Davon abweichend wird der Begriff offene Stadt auch als Synonym für unbefestigte Stadt verwendet. (de)
  • Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff offene Stadt jedoch nicht verwendet: Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen. Davon abweichend wird der Begriff offene Stadt auch als Synonym für unbefestigte Stadt verwendet. (de)
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  • 978-3428041121
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  • Die "offene Stadt" im geltenden Kriegsrecht (de)
  • Die offene Stadt, Schutzzonen und Guerillakämpfer (de)
  • Die "offene Stadt" im geltenden Kriegsrecht (de)
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  • Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff offene Stadt jedoch nicht verwendet: Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen. Davon abweichend wird der Begriff offene Stadt auch als Synonym für unbefestigte Stadt verwendet. (de)
  • Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff offene Stadt jedoch nicht verwendet: Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen. Davon abweichend wird der Begriff offene Stadt auch als Synonym für unbefestigte Stadt verwendet. (de)
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  • Offene Stadt (de)
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