Die Oder-Neiße-Grenze, heute die deutsch-polnische Grenze, verläuft die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße, dann dieser folgend bis zur tschechischen Grenze. In ihrem nördlichsten Abschnitt verläuft sie durch Landgebiete; ganz im Norden teilt sie die Insel Usedom. Die Grenze ist 460,4 km lang. Davon beträgt die Länge des Landabschnittes der Grenze 51,1 km, die Länge des Wasserabschnittes auf den Flüssen und Kanälen 389,8 km, der inneren Meeresgewässer 19,5 km sowie die Länge im Hoheitsgewässer der Ostsee sechs Seemeilen (= 11,1 km).

Property Value
dbo:abstract
  • Die Oder-Neiße-Grenze, heute die deutsch-polnische Grenze, verläuft die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße, dann dieser folgend bis zur tschechischen Grenze. In ihrem nördlichsten Abschnitt verläuft sie durch Landgebiete; ganz im Norden teilt sie die Insel Usedom. Die Grenze ist 460,4 km lang. Davon beträgt die Länge des Landabschnittes der Grenze 51,1 km, die Länge des Wasserabschnittes auf den Flüssen und Kanälen 389,8 km, der inneren Meeresgewässer 19,5 km sowie die Länge im Hoheitsgewässer der Ostsee sechs Seemeilen (= 11,1 km). Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den drei Alliierten im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 der Grenzverlauf zwischen Deutschland und der Republik Polen festgelegt. Eine verbindliche Festlegung sollte erst in einer noch bevorstehenden Friedensregelung getroffen werden. Hierdurch sollte etwa ein Viertel des deutschen Staatsgebietes in den Grenzen von 1937 unter vorläufige polnische beziehungsweise sowjetische Verwaltung gestellt werden. De facto wurden diese Gebiete dauerhaft vom bisherigen deutschen Hoheitsgebiet abgetrennt. Flucht und Vertreibung hatten zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen. Bis 1950 waren etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung dieser Gebiete davon betroffen. Westlich dieser neuen Grenze befanden sich von 1945 bis 1949 die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands sowie von 1949 bis 1990 die DDR. Seit dem 3. Oktober 1990 ist die Oder-Neiße-Grenze die Ostgrenze des wiedervereinigten Deutschlands. Der Verlauf der Grenze wurde nach 1951 nicht mehr verändert. Bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung erkannte die DDR im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 die damals real existierende Grenze an. Diese wurde im offiziellen Sprachgebrauch „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ genannt, obwohl Stettin und Swinemünde westlich der Oder bzw. des Oder-Hauptarms Swine liegen. Die ebenfalls 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland erkannte am 7. Dezember 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie unter dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung als faktisch „unverletzliche“ Westgrenze der damaligen VR Polen an. Als im Zuge der sich anbahnenden deutschen Wiedervereinigung 1990 insbesondere in der Republik Polen die Sorge wuchs, das vereinte Deutschland könne eine Revision der deutschen Ostgrenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit die endgültige Anerkennung der Grenze an der Oder und Lausitzer Neiße als rechtmäßige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen. Dieser konstitutive Akt konnte daher frühestens im Zwei-plus-Vier-Vertrag gesehen werden, und zwar in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 5, da es zwischen 1945 und 1990 kein die Grenzen Deutschlands betreffendes Dokument gibt, an dem „Deutschland“ beteiligt war. Die Oder-Neiße-Grenze wurde damit im Zwei-plus-Vier-Vertrag verankert und in einem bilateralen Vertrag vom 14. November 1990 bekräftigt. Durch diesen am 16. Januar 1992 in Kraft getretenen Vertrag gab die Bundesrepublik Deutschland alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen und seitdem auch völkerrechtlich zu Polen gehören. (de)
  • Die Oder-Neiße-Grenze, heute die deutsch-polnische Grenze, verläuft die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße, dann dieser folgend bis zur tschechischen Grenze. In ihrem nördlichsten Abschnitt verläuft sie durch Landgebiete; ganz im Norden teilt sie die Insel Usedom. Die Grenze ist 460,4 km lang. Davon beträgt die Länge des Landabschnittes der Grenze 51,1 km, die Länge des Wasserabschnittes auf den Flüssen und Kanälen 389,8 km, der inneren Meeresgewässer 19,5 km sowie die Länge im Hoheitsgewässer der Ostsee sechs Seemeilen (= 11,1 km). Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den drei Alliierten im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 der Grenzverlauf zwischen Deutschland und der Republik Polen festgelegt. Eine verbindliche Festlegung sollte erst in einer noch bevorstehenden Friedensregelung getroffen werden. Hierdurch sollte etwa ein Viertel des deutschen Staatsgebietes in den Grenzen von 1937 unter vorläufige polnische beziehungsweise sowjetische Verwaltung gestellt werden. De facto wurden diese Gebiete dauerhaft vom bisherigen deutschen Hoheitsgebiet abgetrennt. Flucht und Vertreibung hatten zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen. Bis 1950 waren etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung dieser Gebiete davon betroffen. Westlich dieser neuen Grenze befanden sich von 1945 bis 1949 die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands sowie von 1949 bis 1990 die DDR. Seit dem 3. Oktober 1990 ist die Oder-Neiße-Grenze die Ostgrenze des wiedervereinigten Deutschlands. Der Verlauf der Grenze wurde nach 1951 nicht mehr verändert. Bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung erkannte die DDR im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 die damals real existierende Grenze an. Diese wurde im offiziellen Sprachgebrauch „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ genannt, obwohl Stettin und Swinemünde westlich der Oder bzw. des Oder-Hauptarms Swine liegen. Die ebenfalls 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland erkannte am 7. Dezember 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie unter dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung als faktisch „unverletzliche“ Westgrenze der damaligen VR Polen an. Als im Zuge der sich anbahnenden deutschen Wiedervereinigung 1990 insbesondere in der Republik Polen die Sorge wuchs, das vereinte Deutschland könne eine Revision der deutschen Ostgrenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit die endgültige Anerkennung der Grenze an der Oder und Lausitzer Neiße als rechtmäßige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen. Dieser konstitutive Akt konnte daher frühestens im Zwei-plus-Vier-Vertrag gesehen werden, und zwar in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 5, da es zwischen 1945 und 1990 kein die Grenzen Deutschlands betreffendes Dokument gibt, an dem „Deutschland“ beteiligt war. Die Oder-Neiße-Grenze wurde damit im Zwei-plus-Vier-Vertrag verankert und in einem bilateralen Vertrag vom 14. November 1990 bekräftigt. Durch diesen am 16. Januar 1992 in Kraft getretenen Vertrag gab die Bundesrepublik Deutschland alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen und seitdem auch völkerrechtlich zu Polen gehören. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 14879 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158642657 (xsd:integer)
prop-de:text
  • Der Kampf zwischen Polen und der Tschechoslowakei um das Teschener Schlesien
  • Die Entstehung der Oder-Neiße-Grenze – Politik und Wirtschaftsinteressen der Großmächte
prop-de:url
prop-de:wayback
  • 20060529034458 (xsd:double)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Oder-Neiße-Grenze, heute die deutsch-polnische Grenze, verläuft die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße, dann dieser folgend bis zur tschechischen Grenze. In ihrem nördlichsten Abschnitt verläuft sie durch Landgebiete; ganz im Norden teilt sie die Insel Usedom. Die Grenze ist 460,4 km lang. Davon beträgt die Länge des Landabschnittes der Grenze 51,1 km, die Länge des Wasserabschnittes auf den Flüssen und Kanälen 389,8 km, der inneren Meeresgewässer 19,5 km sowie die Länge im Hoheitsgewässer der Ostsee sechs Seemeilen (= 11,1 km). (de)
  • Die Oder-Neiße-Grenze, heute die deutsch-polnische Grenze, verläuft die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße, dann dieser folgend bis zur tschechischen Grenze. In ihrem nördlichsten Abschnitt verläuft sie durch Landgebiete; ganz im Norden teilt sie die Insel Usedom. Die Grenze ist 460,4 km lang. Davon beträgt die Länge des Landabschnittes der Grenze 51,1 km, die Länge des Wasserabschnittes auf den Flüssen und Kanälen 389,8 km, der inneren Meeresgewässer 19,5 km sowie die Länge im Hoheitsgewässer der Ostsee sechs Seemeilen (= 11,1 km). (de)
rdfs:label
  • Oder-Neiße-Grenze (de)
  • Oder-Neiße-Grenze (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of