Obrigkeitsstaat bezeichnet ein Staatsmodell, das ursprünglich in Abgrenzung zur Rätedemokratie auf monokratische Staaten angewendet wurde. In diesem Verständnis wird ein Staat dann als Obrigkeitsstaat charakterisiert, wenn die öffentlichen Angelegenheiten nahezu ausschließlich durch einen Herrscher sowie eine ihm zugeordnete aristokratische, militärische oder bürokratische Führungsgruppe geregelt werden. Im engeren Sinne wird der Begriff in der Geschichtswissenschaft - nicht zuletzt wegen des „inflationären Auftretens“ des Begriffs Obrigkeit zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert - auch auf das Zeitalter des Absolutismus angewendet. Ferner wird ebenso der konstitutionell-monarchische deutsche Staat des 19. Jahrhunderts als Obrigkeitsstaat gekennzeichnet, in dem im Vergleich zum Verfassungssy

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  • Obrigkeitsstaat bezeichnet ein Staatsmodell, das ursprünglich in Abgrenzung zur Rätedemokratie auf monokratische Staaten angewendet wurde. In diesem Verständnis wird ein Staat dann als Obrigkeitsstaat charakterisiert, wenn die öffentlichen Angelegenheiten nahezu ausschließlich durch einen Herrscher sowie eine ihm zugeordnete aristokratische, militärische oder bürokratische Führungsgruppe geregelt werden. Im engeren Sinne wird der Begriff in der Geschichtswissenschaft - nicht zuletzt wegen des „inflationären Auftretens“ des Begriffs Obrigkeit zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert - auch auf das Zeitalter des Absolutismus angewendet. Ferner wird ebenso der konstitutionell-monarchische deutsche Staat des 19. Jahrhunderts als Obrigkeitsstaat gekennzeichnet, in dem im Vergleich zum Verfassungssystem des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit der Partizipation des Bürgers an staatlichen Entscheidungsprozessen weitaus geringer gewesen ist. Die dem Obrigkeitsstaat zugrunde liegende politische Idee, dass alle Macht dem Staat übertragen wird, dieser die Sicherheit gewährleiste und der Bürger als Untertan apolitisch und rein privat handele, ist auf die politischen Philosophie von Thomas Hobbes zurückzuführen. (de)
  • Obrigkeitsstaat bezeichnet ein Staatsmodell, das ursprünglich in Abgrenzung zur Rätedemokratie auf monokratische Staaten angewendet wurde. In diesem Verständnis wird ein Staat dann als Obrigkeitsstaat charakterisiert, wenn die öffentlichen Angelegenheiten nahezu ausschließlich durch einen Herrscher sowie eine ihm zugeordnete aristokratische, militärische oder bürokratische Führungsgruppe geregelt werden. Im engeren Sinne wird der Begriff in der Geschichtswissenschaft - nicht zuletzt wegen des „inflationären Auftretens“ des Begriffs Obrigkeit zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert - auch auf das Zeitalter des Absolutismus angewendet. Ferner wird ebenso der konstitutionell-monarchische deutsche Staat des 19. Jahrhunderts als Obrigkeitsstaat gekennzeichnet, in dem im Vergleich zum Verfassungssystem des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit der Partizipation des Bürgers an staatlichen Entscheidungsprozessen weitaus geringer gewesen ist. Die dem Obrigkeitsstaat zugrunde liegende politische Idee, dass alle Macht dem Staat übertragen wird, dieser die Sicherheit gewährleiste und der Bürger als Untertan apolitisch und rein privat handele, ist auf die politischen Philosophie von Thomas Hobbes zurückzuführen. (de)
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  • Obrigkeitsstaat bezeichnet ein Staatsmodell, das ursprünglich in Abgrenzung zur Rätedemokratie auf monokratische Staaten angewendet wurde. In diesem Verständnis wird ein Staat dann als Obrigkeitsstaat charakterisiert, wenn die öffentlichen Angelegenheiten nahezu ausschließlich durch einen Herrscher sowie eine ihm zugeordnete aristokratische, militärische oder bürokratische Führungsgruppe geregelt werden. Im engeren Sinne wird der Begriff in der Geschichtswissenschaft - nicht zuletzt wegen des „inflationären Auftretens“ des Begriffs Obrigkeit zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert - auch auf das Zeitalter des Absolutismus angewendet. Ferner wird ebenso der konstitutionell-monarchische deutsche Staat des 19. Jahrhunderts als Obrigkeitsstaat gekennzeichnet, in dem im Vergleich zum Verfassungssy (de)
  • Obrigkeitsstaat bezeichnet ein Staatsmodell, das ursprünglich in Abgrenzung zur Rätedemokratie auf monokratische Staaten angewendet wurde. In diesem Verständnis wird ein Staat dann als Obrigkeitsstaat charakterisiert, wenn die öffentlichen Angelegenheiten nahezu ausschließlich durch einen Herrscher sowie eine ihm zugeordnete aristokratische, militärische oder bürokratische Führungsgruppe geregelt werden. Im engeren Sinne wird der Begriff in der Geschichtswissenschaft - nicht zuletzt wegen des „inflationären Auftretens“ des Begriffs Obrigkeit zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert - auch auf das Zeitalter des Absolutismus angewendet. Ferner wird ebenso der konstitutionell-monarchische deutsche Staat des 19. Jahrhunderts als Obrigkeitsstaat gekennzeichnet, in dem im Vergleich zum Verfassungssy (de)
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  • Obrigkeitsstaat (de)
  • Obrigkeitsstaat (de)
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