Die Nürnberger Resolution stellt die folgenden vier Forderungen auf: * Entsprechend dem norwegischen Modell im Aktiengesetz festzulegen, dass die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis zum Jahr 2013 jeweils mindestens zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen. * Die Definition von Qualifikationsstandards für männliche und weibliche Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechende gesetzliche Verankerung, * Den Aufbau und die Weiterentwicklung einer zentralen Datenbank, in die sich alle potentiellen Aufsichtsratsmitglieder eintragen können * Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft u. a. zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen.

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  • Die Nürnberger Resolution stellt die folgenden vier Forderungen auf: * Entsprechend dem norwegischen Modell im Aktiengesetz festzulegen, dass die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis zum Jahr 2013 jeweils mindestens zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen. * Die Definition von Qualifikationsstandards für männliche und weibliche Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechende gesetzliche Verankerung, * Den Aufbau und die Weiterentwicklung einer zentralen Datenbank, in die sich alle potentiellen Aufsichtsratsmitglieder eintragen können * Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft u. a. zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. (de)
  • Die Nürnberger Resolution stellt die folgenden vier Forderungen auf: * Entsprechend dem norwegischen Modell im Aktiengesetz festzulegen, dass die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis zum Jahr 2013 jeweils mindestens zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen. * Die Definition von Qualifikationsstandards für männliche und weibliche Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechende gesetzliche Verankerung, * Den Aufbau und die Weiterentwicklung einer zentralen Datenbank, in die sich alle potentiellen Aufsichtsratsmitglieder eintragen können * Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft u. a. zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. (de)
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  • Die Nürnberger Resolution stellt die folgenden vier Forderungen auf: * Entsprechend dem norwegischen Modell im Aktiengesetz festzulegen, dass die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis zum Jahr 2013 jeweils mindestens zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen. * Die Definition von Qualifikationsstandards für männliche und weibliche Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechende gesetzliche Verankerung, * Den Aufbau und die Weiterentwicklung einer zentralen Datenbank, in die sich alle potentiellen Aufsichtsratsmitglieder eintragen können * Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft u. a. zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. (de)
  • Die Nürnberger Resolution stellt die folgenden vier Forderungen auf: * Entsprechend dem norwegischen Modell im Aktiengesetz festzulegen, dass die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis zum Jahr 2013 jeweils mindestens zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen. * Die Definition von Qualifikationsstandards für männliche und weibliche Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechende gesetzliche Verankerung, * Den Aufbau und die Weiterentwicklung einer zentralen Datenbank, in die sich alle potentiellen Aufsichtsratsmitglieder eintragen können * Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft u. a. zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. (de)
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  • Nürnberger Resolution (de)
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