Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer unerwünschten Handlung zwingt. Der Begriff ist im Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich) und die Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), durchaus kritisch zu sehen, und wird in den Rechtsprechungen sehr diffizil beurteilt. Siehe zur nationalen Rechtslage:

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  • Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer unerwünschten Handlung zwingt. Der Begriff ist im Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich) und die Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), durchaus kritisch zu sehen, und wird in den Rechtsprechungen sehr diffizil beurteilt. Siehe zur nationalen Rechtslage: * in Deutschland: Nötigung (Deutschland) * in Österreich: Nötigung (Österreich) * in der Schweiz: Nötigung (Schweiz)arz:ابتزاز سياسى da:Tvangen:Coerciones:Coerciónfa:اجبارfi:Pakkovaltafr:Coercitionhe:סחיטה (עבירה)id:Paksaanit:Coercizioneja:強制ko:강요죄pl:Zmuszanie do określonego zachowaniapt:Coerçãoru:Принуждениеsr:Принудаsv:Tvångth:การข่มขู่tr:Baskızh:约制 (de)
  • Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer unerwünschten Handlung zwingt. Der Begriff ist im Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich) und die Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), durchaus kritisch zu sehen, und wird in den Rechtsprechungen sehr diffizil beurteilt. Siehe zur nationalen Rechtslage: * in Deutschland: Nötigung (Deutschland) * in Österreich: Nötigung (Österreich) * in der Schweiz: Nötigung (Schweiz)arz:ابتزاز سياسى da:Tvangen:Coerciones:Coerciónfa:اجبارfi:Pakkovaltafr:Coercitionhe:סחיטה (עבירה)id:Paksaanit:Coercizioneja:強制ko:강요죄pl:Zmuszanie do określonego zachowaniapt:Coerçãoru:Принуждениеsr:Принудаsv:Tvångth:การข่มขู่tr:Baskızh:约制 (de)
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  • Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer unerwünschten Handlung zwingt. Der Begriff ist im Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich) und die Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), durchaus kritisch zu sehen, und wird in den Rechtsprechungen sehr diffizil beurteilt. Siehe zur nationalen Rechtslage: (de)
  • Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer unerwünschten Handlung zwingt. Der Begriff ist im Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich) und die Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), durchaus kritisch zu sehen, und wird in den Rechtsprechungen sehr diffizil beurteilt. Siehe zur nationalen Rechtslage: (de)
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  • Nötigung (de)
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