Nutzkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre der Teil der Fixkosten, der auf die in Anspruch genommene Kapazität entfällt. Der nicht genutzte Teil wird als Leerkosten bezeichnet. Der Begriff wurde 1951 von dem Betriebswirt Erich Gutenberg geprägt. Grundlage der Unterteilung der Fixkosten in Nutz- und Leerkosten ist das Beanspruchungsprinzip. Berechnung der Nutzkosten mit Hilfe des Beschäftigungsgrads: : Nutzkosten : Beschäftigungsgrad : Istbeschäftigung : Vergleichsbeschäftigung : (gesamte) Fixkosten
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